Kein gutes Haar lässt die Schutzgemeinschaft Filder an den Plänen für einen Mischverkehr von S-Bahnen und Zügen rund um den Flughafen und erhebt Einspruch gegen das Genehmigungsverfahren.

Stuttgart - Zwei Wochen ist es her, dass das Regierungspräsidium das Genehmigungsverfahren für den S-21-Filderbereich fortgesetzt hat – mit der Unterteilung in zwei Abschnitte und ohne weitere öffentliche Erörterung. Dagegen hat die Schutzgemeinschaft Filder am Donnerstag Einspruch eingelegt. Sie beruft sich dabei auf den von ihr beauftragten Rechtsanwalt Tobias Lieber. „Er hat überzeugend dargelegt, dass die Aufteilung des Filderabschnitts unrechtmäßig ist und auch die Verweigerung einer echten öffentlichen Erörterung unter Beteiligung aller Bürger rechtswidrig ist“, sagt Steffen Siegel, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft. Der Abschnitt 1.3 a befasst sich mit dem Fernbahnhof und der Neubaustrecke, 1.3 b mit der Anbindung der Gäubahn über die Rohrer Kurve sowie dem sogenannten Dritten Gleis für Regionalzüge in der S-Bahn-Station.

 

Planverfahren steht unter Zeitdruck

In dem Genehmigungsverfahren, das wegen des von der Bahn genannten Fertigstellungstermins von S 21 bis Dezember 2021 unter erheblichen Zeitdruck steht, werden nicht alle Bürger, sondern nur Kommunen, Verbände, direkt Betroffene und Fachbehörden angehört. Das Regierungspräsidium begründet dies damit, dass – als der Abschnitt noch nicht in zwei Teile aufgeteilt – auf einer öffentlichen Anhörung im Herbst 2014 die grundsätzlichen Fragen angesprochen worden seien. Auf diese mehrtägige Debatte zwischen S-21-Kritikern und Planern der Bahn beruft sich auch Siegel. „Nachdem die Erörterung im Herbst 2014 die Mängel der Filderpläne der Bahn schonungslos aufgedeckt hat, versucht man sich jetzt trickreich mit einer planfeststellungsrechtlich unzulässigen Abschnittsbildung in zwei untaugliche Teile aus dem Fiasko heraus zu mogeln“, sagt er. Die Abschnittsbildung war nötig geworden, nachdem sich die Projektpartner Bahn, Land, Stuttgart und Region auf die Variante Drittes Gleis geeinigt hatten, die bis 2023 fertig sein soll.

Schutzgemeinschaft: Pläne dürfen nicht genehmigt werden

Auch in dieser Variante seien der „gefährliche und extrem unkomfortable Fernbahnhof zehn Stockwerke unter der Messepiazza“ und der Mischverkehr von S-Bahnen, Regional- und Fernzügen in Leinfelden-Echterdingen enthalten. Wegen der drohenden Störungen des S-Bahn-Takts und fehlenden Erweiterungsmöglichkeiten sei S 21 im gesamten und auf den Fildern eine Verschlechterung der Bahninfrastruktur gegenüber dem heutigen Zustand. Die Pläne dürften deshalb nicht genehmigt werden.