Das Verfahren wegen der aus Sicht der Stuttgart-21-Kritiker zu hohen Gleisneigung im Durchgangsbahnhof ist eingestellt. Der Klage wurde von den Gegnern des Bahnhofsumbaus ursprünglich viel Bedeutung beigemessen.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Der pensionierte Eisenbahn-Ingenieur Sven Andersen hat eine Klage gegen die Baugenehmigung des Durchgangsbahnhofs bei S 21 zurückgezogen. Eine entsprechende Information der Stuttgarter Zeitung hat der Stuttgart-21-Kritiker auf Anfrage bestätigt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das entsprechende Verfahren bereits am 21. September eingestellt.

 

Mitte August hatte Andersen, unterstützt von Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper, dem Sprecher des Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21, die Klage beim Stuttgarter Verwaltungsgericht eingereicht. Ziel war, das Eisenbahn-Bundesamt zur Zurücknahme der Baugenehmigung für den eigentlichen Bahnhofstrog in der Stuttgarter Innenstadt zu bewegen.

Furcht vor wegrollenden Zügen

Begründet hatte der Ingenieur das mit der Gleisneigung im geplanten Durchgangshof, die 15 Promille aufweist. Laut Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) dürften die Schienen aber maximal mit einer Neigung von nur 2,5 Promille verlegt werden. Andersen, der im Oktober 2014 zu diesem Thema auch ein Gutachten im Auftrag des BUND und des VCD erarbeitet hatte, befürchtet, dass sich Züge wegen dieser Schrägstellung im Bahnhof unkontrolliert in Bewegung setzen könnten.

Diese Befürchtung sei in keiner Weise entkräftet. Jedoch habe ihm sein Anwalt von Loeper zur Zurücknahme der Klage geraten. So sei der in Düsseldorf lebende Bahn-Pensionär wegen fehlender persönlicher Betroffenheit nicht klageberechtigt. Noch im August hatte von Loeper die Bedeutung des Rechtsstreits unterstrichen. „Die Klage ist überfällig, denn höchste Gerichte anerkennen, dass Leib und Leben der Menschen durch keine staatliche Maßnahme gefährdet werden dürfen“, sagte von Loeper auf einer Demonstration von Stuttgart-21-Gegnern. In der „regelwidrig überhöhten Gleisneigung“ erkannte der Jurist „ein zentrales, nicht verhandelbares K.-o.-Kriterium gegen S 21. Das lässt härteste Widerstände erwarten.“

Baugenehmigung vor zehn Jahren erlassen

Das Eisenbahn-Bundesamt hatte im Januar 2005 die Baugenehmigung für den zentralen Abschnitt von Stuttgart 21 erlassen, der den Bahnhofstrog und die Verzweigungen im Nordwesten und Südosten der geplanten Station umfasst.