Die Schutzgemeinschaft klagt und zitiert aus Einschätzungen des Bundes-Verkehrsministeriums zum Anschluss der Gäubahn an den Flughafen.

Stuttgart. - Die Schutzgemeinschaft Filder hat Klage gegen die Pläne der Bahn AG auf den Fildern im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 eingereicht. Der Anwalt Tobias Lieber sieht Verfahrensmängel bei der Aufteilung des Flughafenanschlusses. Er kritisiert eine unterlassene Abwägung zwischen S 21 und dem Ausbau des Kopfbahnhofes und verweist auf die ungeklärte Finanzierung. Der Anschluss der Gäubahn an den Flughafen sei offenbar politisch motiviert, so Lieber. „Ich habe noch nie ein so vernichtendes Urteil der Fachebene über eine Planung gelesen“, sagte Lieber am Dienstag bei der Pressekonferenz der Schutzgemeinschaft zum Gäubahn-Anschluss.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) hatte die Pläne für den Bau eines zweigleisigen unterirdischen Fernbahnhofes am Flughafen sowie dessen Anschluss an die an der  A 8 entlangführenden Neubaustrecke am 14. Juli genehmigt. Diese Pläne laufen unter der Nummer 1.3a und werden beklagt. Der Anschluss der Gäubahn, die über eine Ausfädelung bei Rohr auf den bestehenden S-Bahn-Gleisen den Flughafen erreichen soll, wurde als 1.3b abgetrennt. Er wird neu beraten. Außerdem sollen bei Plieningen wegen der Neubaustrecke Straßenanschlüsse umgebaut werden.

Schutzgemeinschaft ruft zu Spenden auf

Für alle drei Bauten müssten aus Sicht von Lieber die Umweltauswirkungen separat ermittelt werden. Das und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach der Abtrennung des Abschnitts 1.3a habe das Eba unterlassen.

Mit dem Filderabschnitt können Schutzgemeinschaft und Anwohner erstmals den Tiefbahnhof in Frage stellen. Zuvor sei das wegen der fehlenden Betroffenheit nicht möglich gewesen, so Lieber, 1.3a bietet nun den Hebel. Die Klage war in der Schutzgemeinschaft umstritten, die Mehrheit des Vorstandes entschloss sich dazu. Vorsitzender Steffen Siegel rief am Dienstag zu Spenden auf: „Wir können das Verfahren nur vernünftig meistern, wenn wir Spenden erhalten“.

Finanzierungsfrage wurde ausgeblendet

Neben den Kapazitätsproblemen seien mit der Finanzierungsklage der Bahn gegen Land, Stadt und Region Stuttgart auch die Geldprobleme offenbar geworden. Ein Gutachten im Auftrag der Bahn weise aus, dass der Finanzierungsrahmen von 6,526 Milliarden Euro mit einer Wahrscheinlichkeit von 45 Prozent überschritten werde. Die Kostenfrage werde vom Eba aber „völlig ausgeblendet“, sagte Lieber. Dabei sei es zentral, „ob die Bahn stecken bleibt, weil ihr das Geld ausgeht“. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Prüfung von Alternativen zur Führung der Gäubahn. Siegels Stellvertreter Frank Distel plädiert dafür, den bestehenden Anschluss an den Hauptbahnhof zu erhalten. Dazu könnten oberirdische Gleise erhalten bleiben oder neu in Tieflage gebaut werden. Weitere Kritik: Betrachtungen zum Ausbau des Kopfbahnhofes hätten nicht stattgefunden.

Für einen gravierenden Eingriff hält der Anwalt die Ministererlaubnis des damaligen Bundes-Verkehrsministers Peter Ramsauer (CSU) aus 2010 zur Mitnutzung der S-Bahn-Gleise durch Fern- und Regionalzüge. Die Genehmigung sei aus politischen Gründen erteilt worden, aber „rechtswidrig und überholt“.

Ramsauers Fachleute brechen den Stab

Aktuell sei die Einschätzung von Ramsauers Fachleuten. Sie schrieben: „Die DB AG lässt grundlegende technische Rahmenvorschriften unberücksichtigt.“ Die Bahn plane eine „Primitivlösung“ durch „einfallsloses Unterschreiten von den im Eisenbahnwesen notwendigen und bewährten Mindeststandards“. In dem internen Vermerk heißt es weiter: „Der Eindruck drängt sich auf, dass die vorgelegte Lösungsvariante eher von der Motivation dominiert ist, die Kosten für das Gesamtprojekt schön zu rechnen, als ein bautechnisch akzeptables und realisierungsfähiges Plankonzept zu entwickeln“.