Der schwer verletzte Dietrich Wagner muss nicht vor Gericht. Er war des Steinwurfs gegen einen Wasserwerfer beschuldigt worden. 

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Stuttgart-21-Gegner Dietrich Wagner wegen eines vermeintlichen Steinwurfs gegen einen Wasserwerfer eingestellt. Wagner war am 30. September 2010 beim missglückten Polizeieinsatz im Schlossgarten vom Strahl eines Wasserwerfers im Gesicht getroffen und schwer verletzt worden. Er ist seither auf einem Auge blind, auf dem anderen nur sehr stark eingeschränkt sehfähig.

 

Die Strafverfolgungsbehörde hatte Wagner auch aufgrund von Polizeivideos beschuldigt, einen "faustgroßen Stein" auf ein Einsatzfahrzeug geworfen zu haben und ein Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Nach Angaben einer Behördensprecherin konnte an dem Wasserwerfer aber kein Schaden festgestellt werden. Die Sache sei eingestellt worden, weil Wagner durch seine Erblindung ohnehin bereits hart getroffen sei und somit eine Strafverfolgung "verfehlt" wäre.

Der Anwalt bekräftigt Wagners Unschuld

Wagners Anwalt kritisierte die Begründung der Behörde. Die Einstellung des Verfahrens "gnadenhalber" sei für seinen Mandanten ein Schlag ins Gesicht, so Frank-Ulrich Mann. Die Staatsanwaltschaft habe bis zuletzt und ohne Erfolg versucht, dem Rentner mit Hilfe eines "völlig unglaubwürdigen Zeugen" einen Steinwurf nachzuweisen. Mann wundert sich, dass es überhaupt zu einer richterlichen Befragung des Zeugen kam: Bereits die polizeiliche Vernehmung hätte ausreichen können, um dessen Unglaubwürdigkeit zu erkennen.

Nach Ansicht des Anwalts hat Wagner das ihm zur Last gelegten Vergehen aber überhaupt nicht begangen. Es sei der Staatsanwaltschaft aber offenbar darum gegangen, "Herrn Wagner auf Biegen und Brechen" als Straftäter zu überführen.