Ein 57-jähriger Stuttgart-21-Gegner muss eine Geldstrafe bezahlen, weil er einen Anstecker trug. Mit dem Aufdruck des Buttons, der einen Polizisten zeigt, soll er den Beamten beleidigt haben.

Stuttgart - Ein Stuttgart-21-Gegner soll eine Geldstrafe in Höhe von 375 Euro wegen Beleidigung bezahlen. Dazu hat ihn am Freitag das Landgericht verurteilt, weil er im Herbst 2010 einen Button getragen hatte, auf dem ein Polizist zu erkennen war. Der Beamte war am 30. September 2010, dem „schwarzen Donnerstag“, im Schlossgarten im Einsatz.

 

Das Urteil liegt unter dem der ersten Instanz

Der 57-Jährige hatte gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. In erster Instanz war er zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt worden. Das Landgericht blieb mit seinem Urteil leicht darunter, es verhängte 15 Tagessätze à 25 Euro. Der Staatsanwalt hatte 20 Tagessätze gefordert. Der Mann soll mit dem Anstecker gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen haben, weil es kein Einverständnis des Beamten gab, sein Bild abzudrucken, und den Polizisten beleidigt haben. Zu dem Foto stand auf dem Anstecker: „Gewaltliebende brutale Schlägercops verurteilen und ab in den Knast“. Gegen den abgebildeten Beamten war damals ermittelt worden, das Verfahren wurde jedoch eingestellt.