Die Justiz hat einen Eilantrag von Gegnern des Projektes abgelehnt. Doch der BUND kündigt eine neue Klage an, falls die Fällung der Bäume erlaubt wird.

Stuttgart - Die Drähte zwischen dem Stuttgarter Kommunikationsbüro der Deutschen Bahn und ihrer Aufsichtsbehörde in Bonn haben am Mittwoch geglüht. Die Bauherren von Stuttgart 21 haben mit Spannung den angekündigten Beschluss des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) und dessen Entscheidung erwartet, ob die Artenschutzauflagen erfüllt wurden und damit das Fällverbot für die Bäume im Schlossgarten zurückgenommen wird. Entgegen des ursprünglichen Plans haben sich die Prüfer aber noch einmal vertagt und erklären sich wohl erst am Donnerstag.

 

Für den Fall, dass die Baumfällungen genehmigt werden, hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) schon Anfang dieser Woche eine weitere Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim angekündigt, um die Arbeiten per Eilantrag zu stoppen. „Die schweren artenschutzrechtlichen Bedenken gegen die Fällung von Bäumen zum jetzigen Zeitpunkt sind nicht ausgeräumt“, erklärte am Mittwoch die BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender. Die von der Bahn beigebrachten Gutachten zum Vorkommen streng geschützter Tierarten seien fachlich nicht ausreichend, um die Aufhebung des Fällverbots zu begründen. Die Bahn missachte den Artenschutz seit Jahren konsequent, so Dahlbender: „ Wir werden daher weitere rechtliche Schritte einleiten.“

18-seitige Stellungnahme des BUND

Die einzelnen Gründe, die aus Sicht der Naturschützer gegen das Vorhaben der Bahn sprechen, hat der BUND in einer 18-seitigen Stellungnahme aufgeführt und beim EBA abgegeben – lediglich drei Tage Zeit war dem Naturschutzverband dafür eingeräumt worden. „Diese kurze Frist ist absolut unüblich. Der Bahn soll wohl ermöglicht werden, die Bäume bis Ende Februar zu fällen“, so Brigitte Dahlbender. Die artenschutzrechtliche Prüfung selbst, die von der Gesellschaft für ökologische Gutachten erstellt wurde, steckt für die Naturschützer voller Defizite, wie die Fachreferentin Christine Fabricius erklärt. Sowohl bei den bedrohten Vogelarten als auch bei dem streng geschützten Juchtenkäfer und Fledermausarten sei die Bestandserhebung in einem viel zu kurzen Zeitraum oder gar nicht durchgeführt worden. Niemand könne derzeit etwa sicher sagen, in welchen Bäumen Fledermäuse ihr Winterquartier bezogen hätten. Das Vorkommen von Eulen sei gar nicht geprüft worden, obwohl nachweislich Waldohreulen im Schlossgarten beobachtet wurden.Neben diesen naturschutzfachlichen Gründen sieht der BUND zudem rechtliche Hindernisse, die gegen eine Aufhebung des Fällverbots sprechen, so Rechtsanwalt Tobias Lieber, der den Umweltverband in juristischen Fragen zum Thema Stuttgart 21 vertritt. Zum einen sei das EBA in diesem Verfahren gar nicht berechtigt, die erforderliche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Dafür sei außerhalb von Planfeststellungsverfahren die höhere Naturschutzbehörde zuständig – in diesem Fall das Regierungspräsidium, das ebenfalls etliche Punkte im Gutachten der Bahn kritisiert. Zudem müsse nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshof ein ordentliches Planänderungsverfahren unter Beteiligung der Naturschutzverbände durchgeführt werden, um die Probleme des Artenschutzes zu bewältigen, so Lieber. Der Maßnahmenplan reiche nicht aus.