Das Eisenbahn-Bundesamt weist mit Blick auf den vorgeschlagenen Stuttgart-21-Steuerkreis darauf hin, dass sich sein Tun an gesetzlichen Vorgaben orientiert. Die Angabe der Bahn zum Genehmigungsstand der Bodenplatte des Bahnhofs stiftet Verwirrung.

Stuttgart - Die Idee, einen „Steuerkreis für Planrechtsverfahren“ einzurichten, um die Genehmigungsverfahren für Stuttgart 21 effizienter abzuwickeln, ist beim Eisenbahn-Bundesamt (Eba) mit Zurückhaltung aufgenommen worden. Die Projektpartner Bahn, Land, Region und Stadt hatten die Einsetzung eines solchen Gremiums nach der Lenkungskreissitzung am Mittwoch bekannt gegeben. Beim Eba heißt es, dass „Planfeststellungsverfahren im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben geordnet durchzuführen“ seien. Natürlich gebe es auch heute schon „laufend Kontakte zwischen Vorhabenträgerin und Planfeststellungsbehörde“. Die Genehmigungsbehörde lässt aber keinen Zweifel daran, dass der Bauherr „die alleinige Verantwortung für seine Projekte trägt, was vor allem das Termin- und Qualitätsmanagement einschließt.“

 

Beschleunigungsbedarf in vielen Abschnitten

Der Steuerkreis soll nach Vorstellungen der Projektpartner turnusmäßig alle sechs Wochen tagen. Eines der Ziele: die Abläufe zu optimieren, damit vor allem die Genehmigung des Filderabschnitts 1.3a (Fernbahnhof am Flughafen mit Anbindung an die Schnellfahrstrecke Stuttgart-Ulm) bis März 2016 vorliegt. Nur dann, so Bahnvorstand Volker Kefer, könne S 21 wie geplant im Dezember 2021 in Betrieb gehen.

Der Steuerkreis soll aber auch andere Planverfahren beschleunigen. Noch offen ist etwa die Genehmigung des Abschnitts 1.6b (Abstellbahnhof Untertürkheim), für den die Pläne momentan von der Bahn überarbeitet werden. Dazu sind bei S 21 zwölf und bei der Neubaustrecke zwei Planänderungsverfahren noch am Laufen – bei je sieben ist nach Angaben der S-21-Projektgesellschaft die Bahn oder das Eba am Zug. Hinzu kommen neun größere und 15 kleinere Planfestellungs- und -änderungsverfahren, die momentan von der Bahn vorbereitet werden.

Bedenken gegen Aufteilung rund um den Flughafen

Dazu zählt auch der Teil des Filderabschnitts, der unter 1.3b das dritte Gleis parallel zur S-Bahn-Station am Flughafen und den Anschluss der Gäubahn über die Rohrer Kurve, die S-Bahn-Strecke in Echterdingen und die Flughafenkurve auf der Plieninger Seite der A 8 an S 21 beinhaltet. Dieser Abschnitt wurde planungsrechtlich vom übrigen Filderbereich abgetrennt, weil er erst 2023 fertig sein wird. Im April 2016 will die Bahn die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren einreichen, auch eine öffentliche Erörterung wird es geben. Frühestens im zweiten Halbjahr 2017 wird mit der Genehmigung gerechnet.

Das könnte allerdings neue Probleme aufwerfen, wie der Plieninger SPD-Bezirksbeirat Ulrich Berger nach dem Studium der Unterlagen prophezeit. Im Bereich der A 8, die für die Arbeiten eineinhalb Jahre lang verschwenkt wird, und der Neubaustrecke müssten Arbeiten von 1.3b und 1.3a aufeinander abgestimmt werden, mithin 1.3b in der Bauzeit von 1.3a genehmigt werden. Deshalb – und weil durch 1.3a vieles von 1.3b fixiert werde – müssten die beiden Abschnitte gemeinsam behandelt werden, verlangt Berger. Das fordern auch einige der 40 Kommunen und Verbände in ihren Stellungnahmen zu den Plänen, auf die die Bahn noch antworten muss.

Verwirrung um die Genehmigung der Bodenplatte

Auch im Talkessel steht die Bahn zeitlich unter Druck. Das Betonieren der ersten Bodenplatte für den Bahnhofstrog hätte nach ursprünglichen Planungen schon im Mai 2015 über die Bühne gehen sollen. Weil der Baufortschritt dieses aber noch nicht zulässt und zudem Statiknachweise ihre Gültigkeit verloren, verzögerte sich das Vorhaben weiter.

In einer von der Bahn verbreiteten Präsentation wurde nach den Beratungen im Rathaus der Eindruck erweckt, das Problem habe sich erledigt. „Statische Nachweise für Bodenplatte sind erfolgt und wurden vom Eba-Prüfingenieur freigegeben“ steht da zu lesen. Auf Nachfrage erklärt die Bahn nun aber, dass die Planunterlagen ein zweistufiges Prüfverfahren durchlaufen müssen. Die Bewertung durch den Prüfingenieur ist dabei nur der erste Schritt. Gebaut werden darf hingegen erst, wenn im zweiten Schritt der sogenannte Bauvorlageberechtigte der Bahn sein Plazet gegeben hat. „Nach Kenntnis des Eisenbahn-Bundesamtes, hat der zuständige Bauvorlageberechtigte der Bahn noch nicht die nötige Freigabe erteilt für die Betonierung der Bodenplatten im Projekt Stuttgarter Tiefbahnhof. Es sind etwa noch die statischen Nachweise zu erbringen“, erklärt das Eba auf Nachfrage.

S-21-Kritiker haken bei Behörde nach

Dies deckt sich mit der Auskunft, die die S-21-kritischen Ingenieure 22 Ende Oktober von den Stuttgarter Dependance der Behörde erhalten hatten. Die Gruppierung verlangte Einsicht in die Statikunterlagen und berief sich auf das Bundes-Umweltinformationsgesetz. In einem Schreiben vom 30. Oktober 2015 beschied das Eba den Antragstellern, dass bis dato „beim Eisenbahn-Bundesamt noch keine der von Ihnen gewünschten Unterlagen eingereicht“ worden seien.