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Stuttgart - Sollte die neue grün-rote Regierungskoalition mit ihrer Absicht Ernst machen und im Konflikt über Stuttgart 21 das Volk an die Urnen rufen, wird die dann oppositionelle CDU-Fraktion juristische Schritte dagegen prüfen. Das kündigte deren Vorsitzender Peter Hauk an. "Wir beteiligen uns nicht an einem Verfassungsbruch", erklärte eine Sprecherin Hauks. Denn für einen solchen hält die Union die von Grün-Rot beabsichtigte Volksabstimmung, die im Oktober stattfinden soll. Man habe zwar keine aktuelle Prüfung beauftragt oder gar vorliegen.
Hauk bezieht sich aber auf gutachterliche Einlassungen des Stuttgarter Juristen und langjährigen Rechtsberaters der schwarz-gelben Landesregierung, Klaus-Peter Dolde, und des ebenfalls mehrfach im Landesauftrag Rat gebenden Heidelberger Verfassungsjuristen Paul Kirchhof.
Im vergangenen Herbst hatte der amtierende Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) die beiden beauftragt, das seinerzeit von den Sozialdemokraten ins Gespräch gebrachte Referendum rechtlich unter die Lupe zu nehmen. Damals äußerten sie sich ablehnend. Daran hat sich nichts geändert.
Zieht die CDU vor den Staatsgerichtshof?
Zum einen verweisen die Rechtsexperten darauf, dass es einen rechtmäßig zustande gekommenen Vertrag gibt, der die Beteiligung des Landes an dem Investitionsvorhaben regelt. Es könne nicht angehen, diesen per Volksabstimmung zu kippen. Das würde der Maßgabe der Vertragstreue nicht genügen. Zum anderen gehe es um eine rein fiskalische Frage. Dadurch sei der Landeshaushalt berührt. Dieser dürfe aber ebenfalls nicht Gegenstand einer Volksabstimmung werden.
Grüne und Sozialdemokraten waren in ihrer Kompromissformel zu Stuttgart 21 übereingekommen, bei einer Volksabstimmung die finanzielle Beteiligung des Landes an dem Bauprojekt infrage zu stellen. Hierzu solle ein sogenanntes Ausstiegsgesetz formuliert werden, über das der Landtag entscheiden soll. Da voraussichtlich eine Mehrheit von CDU, FDP und SPD gegen dieses Ausstiegsgesetz stimmen würde, könnte die Landtagsminderheit, in diesem Fall die Grünen, nach Artikel 60 der Landesverfassung beantragen, dass sich das Volk mit dem Gesetz befasst.
"Selbstverständlich stimmen wir dagegen", kündigte Hauks Sprecherin für den Fall an, dass ein solches Ausstiegsgesetz in den Landtag gebracht würde. Zuvor würde die Landtagsfraktion die Frage aufrufen, ob man den Gang zum Staatsgerichtshof antreten solle. "Die Fraktion wird das entscheiden", sagte die Sprecherin.


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einseitig
Lieber Gerhard Hellriegel, ............................. aus Ihrem letzten Posting habe ich gelernt, dass Sie offensichtlich ein Problem mit dem Wort „glauben“ haben. Wortreich kamen Sie zu dem Ergebnis, dass jemand der in seinem Text das Wort „glauben“ benutzt, keine Argumente haben kann. ...... Soll ich daraus etwa irgendwelche logischen Schlüsse ziehen müssen?........ Ich hoffe, Sie sehen es mir nach, wenn ich auf eine Kommentierung dieses reichlich unsinnigen Teils Ihrer Ausführungen verzichte. ....... Aber Sie hatten ja auch noch andere Botschaften. . ....................................... Sie behaupten, nur - ohne - Quorum könnte der Streit zwischen Gegnern und Befürwortern befriedet werden. ......... Ich stelle dem entgegen, dass schon ein Quorum von 36% ermöglicht, dass Wähleranteile, die weit unterhalb der Hälfte der Wählerstimmen liegen, alle andern dominieren können und finde schon das ganz schön gewagt, erst recht bei einem Projekt wie Stuttgart 21, das auf allen parlamentarischen Ebenen immer wieder durch sehr deutliche Mehrheiten bestätigt wurde und zudem durch alle gerichtlichen Instanzen. ....... (Vom Ausgang der letzten Wahl,die weniger als 25 % der Stimmen auf die GRÜNEN Projektgegner vereinen konnte, sehe ich hier mal ganz ab.) ........ Schon bei dem aktuellen Quorum beschleicht mich ein ungutes Gefühl. Befriedet wäre ich danach nicht in jedem Fall. .......... Und nun behaupten Sie, eine Abstimmung - ohne - Quorum wäre der Königsweg und könnte alle befrieden? ........ Theoretische könnten dann kleinste Minderheiten von wenigen Tausend Stimmen alle anderen Bürger und die Parlamente dominieren. ....... Ich darf ihnen verraten, dass mich das nicht einmal in Ansatz überzeugen und schon gar nicht befrieden könnte. ........ Bei einer solchen Abstimmung käme ich mir schlichtweg verarscht vor. ......... Und Sie dürfen ganz sichern sein, dass viele Menschen genauso denken wie ich. ....... Lieber Gerhard Hellweg, ich denke, dass Sie bei diesem Ansatz zu einseitig an die Befriedung der Gegner denken, die Befriedung der Befürworter scheint ihnen dabei freilich ziemlich egal zu sein. .... Ich nenne so etwas einseitig.
@ Karl Heinz Siber 22:47
Lieber Herr Siber, man muss der Großen Koalition zugute halten, dass sie auf die Finanzkrise 2008 ziemlich schnell reagiert und zumindest dazu beigetragen hat, dass uns diese Krise nicht noch schlimmer erwischt hat. Leider steht eine strengere Regulierung der Weltfinanzmärkte noch immer aus, sodass auch künftig noch mit platzenden Spekulationsblasen zu Lasten der Allgemeinheit zu rechnen ist. Dies liegt aber nicht an überbordenden Vorschriften sondern an der mangelnden Bereitschaft oder am fehlenden Mut, sich mit den Großfinanzhaien anzulegen. Im Falle der Eurokrise setzt man sich sogar über vertragliche Regelungen hinweg, indem man den Schuldnerländern Bürgschaften gewährt, für ihre fehlende Haushaltsdisziplin also eine Mithaftung übernimmt, obwohl dies im Maastricht-Vertrag ausdrücklich nicht vorgesehen ist.
@Jakutzi 20:47 Engel ...
Also gut, mit Argumenten haben Sie 's nicht so, kein Problem, tauschen wir Glaubensbotschaften aus. --- Sie schreiben: "... kann auch ich eine gewisse Symphatie für eine Abstimmung - allerdings mit Quorum - nicht verhehlen, einfach deshalb weil damit die Situation befriedet werden könnte und die unsinnige Behauptung der Gegner, sie seien in der Mehrheit endgültig ad acta gelegt würde." --- Zuerst am Rande: Also, die Gegner haben lediglich darauf hingewiesen, dass die jüngste Meinungsumfrage zu S21 eine relative Mehrheit dagegen erbracht hat. Ich sehe in Meinungsumfragen allenfalls ein gewisses Indiz, mehr nicht. Aber daraus kann man m.E. schon ablesen, dass die Verhältnisse im Parlament (75% pro S21, falls alle Abgeordnete der Parteilinie folgen) wohl andere sind als in der Bevölkerung. --- Nun zur Hauptsache: Sie meinen, durch eine Abstimmung mit Quorum würde die Situation befriedet? Ich nicht. Spielen wir die möglichen Ergebnisse durch. --- 1. Gegner erzielen Mehrheit mit/ohne Quorum. Was werden die Proler sagen? Ja, die meisten Proler sind nicht zur Abstimmung gegangen, weil sie glaubten/wussten, dass das Quorum nicht erreicht würde. Und sie werden quitschfidel alle Nichtwähler zu den Prolern dazurechnen. Ergebnis: überwältigende Mehrheit für S21, Abstimmungsergebnis egal. --- 2. Proler erzielen Mehrheit oder Gegner erreichen nicht Quorum. Was werden die Gegner dazu sagen? Ja, die meisten Gegner sind nicht zur Wahl gegangen, weil ihnen klar war, dass das Quorum eh nicht erreicht werden kann. Und jetzt raten Sie mal, wozu die jetzt die Nichtwähler addieren. Ergebnis: überwältigende Mehrheit gegen S21, Abstimmungsergebnis egal. --- So sieht also "die Befriedung der Situation" aus? Und das sind ja nicht einfach Ausreden, darin steckt auf beiden Seiten ein Stück Wahrheit. So mies wirkt das Quorum. Und deshalb meine ich: Nur eine faire Abstimmung kann den Streit schlichten, nicht, weil dadurch einer von seiner Meinung abrückt, sondern weil die Verlierer zugeben müssen, dass sie FAIR unterlegen sind. --- Aber ich halte genau wie Sie die S21-Abstimmung für verfassungswidrig. Und falls die CDU tatsächlich klagt( wann? davor oder danach?) und gewinnt, dann wette ich auf die Volksbefragung.