Mit einer Klage wollte ein Wohnungseigentümer die Planfeststellungsbeschlüsse für die Talquerung mit dem Tiefbahnhof und für den Fildertunnel aufheben lassen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde zurückgewiesen.

Stuttgart - Nach Angaben der Bahn ist die Klage eines Wohnungseigentümers gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für Stuttgart 21 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig endgültig gescheitert. Das Gericht habe die Beschwerde des Klägers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurückgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht nahm dazu auf StZ-Anfrage am Montag keine Stellung. Das Urteil werde erst im Lauf der nächsten zwei Wochen veröffentlicht, sagte eine Sprecherin.

 

Der Kläger bewohnte ein Haus, das im Zuge der S-21-Arbeiten abgerissen wurde, wofür er eine Entschädigung erhielt. Mit seiner Klage wollte er die Planfeststellungsbeschlüsse für die Talquerung mit dem Tiefbahnhof und für den Fildertunnel, die beide im Bau sind, aufheben lassen. Er berief sich dabei darauf, dass die von der Bahn eingeräumte Kostenexplosion von 4,5 auf mehr als 6,5 Milliarden Euro und die neuen Zweifel an der Leistungsfähigkeit des unterirdischen Halts die bestehenden Genehmigungen gegenstandslos machten. Damit war der Kläger bereits vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Nach Angaben der Bahn habe auch das Bundesverwaltungsgericht keine neuen Erkenntnisse feststellen können und die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers nun zurückgewiesen.

„Wir freuen uns, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse höchstrichterlich bestätigt wurde“, sagte Peter Sturm, Geschäftsführer der DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH zu dem Beschluss (AZ: BVerwG 3 B 5.15).