Für den Tiefbahnhof muss es keine neue Planfeststellung geben: Ein Grundstücksbesitzer ist mit einem entsprechenden Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes gescheitert. Sein Haus soll für Stuttgart 21 abgerissen werden.

Mannheim/Stuttgart - Das Planfeststellungsverfahren für die Talquerung bei Stuttgart 21 wird nicht neu aufgerollt. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg den Eilantrag eines Grundstückseigentümers abgewiesen, dessen Haus im Zuge der Bauarbeiten für den neuen Stuttgarter Hauptbahnhof abgerissen werden soll.

 

Mit seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wollte der Kläger erreichen, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) der Deutschen Bahn vorläufig Baumaßnahmen zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses im Bereich seines Grundstücks verbietet. Der VGH lehnte den Eilantrag ab. Der Beschluss ist unanfechtbar.