Die Schutzgemeinschaft Filder und die Stuttgarter Gruppe des Naturschutzbundes gehen gegen die Baugenehmigung für Stuttgart 21 im Bereich des Flughafens vor. Zudem wollen sie die Bahn an der Aufnahme der Arbeiten hindern.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die Schutzgemeinschaft Filder und die Stuttgarter Gruppe des Naturschutzbunds (Nabu) haben beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Klagen eingereicht gegen die im Juli erteilte Baugenehmigung für den Flughafenabschnitt von Stuttgart 21. Mitte des Jahres hatte das Eisenbahnbundesamt den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für die Neubaustrecke entlang der A 8 sowie den Fern- und Regionalbahnhof unter dem Messegelände erlassen. Während der Nabu vor allem die Folgen für Umwelt und Natur ins Feld führt, befürchtet die Schutzgemeinschaft negative Auswirkungen auf den Nahverkehr sowie eine Gefährdung der Reisenden wegen des Brandschutzkonzepts für den Halt im Untergrund. Zudem moniert die Schutzgemeinschaft, dass die Öffentlichkeit im Vorfeld der Entscheidung nicht ausreichend eingebunden worden sei. Details zu ihrer Klage will die Schutzgemeinschaft in der kommenden Woche öffentlich machen.

 

Eilverfahren soll Beginn der Arbeiten verhindern

Parallel zu der Klage wollen die Verbände auch Arbeiten in den Abschnitten unterbinden lassen. Die Baugenehmigung sieht einen Sofortvollzug vor. Dagegen wenden sich Nabu und Schutzgemeinschaft in einem Eilverfahren.

Der Abschnitt am Flughafen gilt im Projekt Stuttgart 21 als zeitlich kritisch. Den Aufholbedarf bezifferte die Bahn zuletzt beim Lenkungskreistreffen im November auf bis zu einem Jahr. Mit den Rohbauarbeiten soll nach jetzigem Stand der Planungen im ersten Halbjahr 2017 begonnen werden. Den Bereich rund um den Flughafen, der neben der Neubaustrecke und dem Bahnhof auch die Verknüpfung der Gäubahn mit dem Flughafen vorsieht, war von der Bahn im März 2015 in zwei Abschnitte aufgeteilt worden. Für den Bau eines dritten Gleises in der bestehenden S-Bahnstation unter dem Flughafenterminal, eine Weichenverbindung in Leinfelden sowie einer Verbindungskurve beim Stuttgarter Stadtteil Rohr, hatte die Bahn ihre Pläne im Herbst zur Genehmigung eingereicht.

Bahn gibt sich gelassen

Auf Anfrage erklärt ein Sprecher der Bahn-Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm, dass bislang gegen fast jeder der Planfeststellungsbeschlüsse geklagt worden sei – jedes Mal ohne Erfolg. „Wir sind überzeugt, dass das Eisenbahnbundesamt den Beschluss rechtmäßig erteilt hat“. Man befinde sich mitten im Verfahren zur Vergabe der Bauarbeiten. Wenn dies abgeschlossen sei, könne auch ein Termin für den Baubeginn genannt werden, so der Sprecher.