Der Gemeinderat hat am Donnerstag erneut einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 abgelehnt, die Initiatoren wollen nun eine gerichtliche Klärung.

Stuttgart - Mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Freien Wählern hat der Gemeinderat am Donnerstag erwartungsgemäß den Antrag auf einen Bürgerentscheid über den Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21 abgelehnt – daran änderten auch die rund 100 Projektgegner nichts, die vor und im Rathaus lautstark protestierten. Die Mehrheit der Stadträte machte sich die Rechtsauffassung der Stadt, dass das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen unzulässig sei, zu eigen. Grüne und SÖS/Linke hielten dagegen und vertraten die Auffassung, dass man einen Bürgerentscheid zulassen solle. Die SPD musste sich von den Demonstranten und von SÖS-Stadtrat Gangolf Stocker vorwerfen lassen, für einen Volksentscheid im Land, aber gegen einen Bürgerentscheid in der Stadt zu sein. „Hallo! Geht’s noch!“ stand auf Plakaten. Buhrufe erntete Oberbürgermeister Wolfgang Schuster für seine Feststellung, er hätte von den Initiatoren des Begehrens erwartet, dass sie vorher die Rechtslage prüften, statt 35.000 Bürger in die Irre zu führen.

 

"Wir wollen auf jeden Fall eine gerichtliche Klärung"

Den Initiatoren des Bürgerbegehrens, die 35.000 Unterschriften für ihren Antrag auf einen Bürgerentscheid gesammelt haben, bleibt jetzt noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der Stadt Widerspruch einzulegen. Diesen hätte dann das Regierungspräsidium zu bewerten. Diesen Weg wollen die Projektgegner nun einschlagen. „Wir, das heißt die drei Vertrauensleute des Begehrens, werden mit Unterstützung des Aktionsbündnis gegen S 21 Widerspruch einlegen und notfalls vor Gericht ziehen, wir wollen auf jeden Fall eine gerichtliche Klärung herbeiführen“, so Gerhard Pfeifer vom BUND gegenüber der StZ.

Begründung: Sechs-Wochen-Frist ist abgelaufen

Im Plenum des Gemeinderats machten Gegner und Befürworter des Bürgerbegehrens nochmals ihre Positionen deutlich, auf die sie sich am Mittwoch bereits im Verwaltungsausschuss festgelegt hatten. Wie berichtet, geht es im juristischen Streit vor allem darum, ob die Stadt sich mit rund 292 Millionen Euro an den Kosten des Tiefbahnhofs als einem Bahnprojekt überhaupt beteiligen darf, und ob das Bürgerbegehren dagegen zulässig ist. Als Begründung für das Nein wurde am Donnerstag wiederholt auf die für ein Bürgerbegehren geltende Sechs-Wochen-Frist verwiesen, die abgelaufen sei, da der Finanzierungsbeschluss 2007 gefallen sei. Mit Verweis auf diese Frist hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart das erste Bürgerbegehren gegen S21 für unzulässig erklärt. Die „Juristen für Stuttgart 21“ teilen nach eigenem Bekunden die Rechtsauffassung der Stadt.