Bei einem Ortstermin fordert die Schutzgemeinschaft einen Faktencheck hinsichtlich des geplanten Fildertunnels beim Bauprojekt Stuttgart 21.

Lokales: Matthias Ring (mri)

Stuttgart - Nicht nur beim Grundwassermanagement im Schlossgarten gibt es Probleme mit dem Naturschutz, sondern womöglich auch auf den Fildern. Zumindest befürchtet dies die Schutzgemeinschaft Filder, wie am Samstag bei einem Ortstermin zu hören war. Der Verein fordert einen Faktencheck. Am südlichen Ende des Gewerbegebiets Fasanenhof-Ost, wo neben der A 8 die Mündung des Tunnels vom Hauptbahnhof sein wird, soll zum Beispiel im Frühjahr ein Lichtwellenkabel mitten durch das Naturschutzgebiet Zettachwald verlegt werden, so der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Steffen Siegel.

 

Schon für den Januar seien die Bauern aufgefordert, ihre gepachteten Felder für die Baustelleneinrichtung freizugeben, damit 488.000 Kubikmeter „fruchtbarster Filderboden“ in diesem Planungsabschnitt 1.2 abgetragen werden können. Und dies, obwohl es für den angrenzenden Abschnitt 1.3, der entlang der Autobahn bis zur Rohrer Kurve geht, noch kein Baurecht gebe und es selbst aus dem Eisenbahnbundesamt vor Kurzem noch hieß, dass „die Planung nicht die erforderliche Reife“ habe. Der betroffene Bauer Uwe Beck verwendet das Bild: „Ich baue jetzt mal einen Keller, aber wie der erste Stock aussieht, weiß ich auch noch nicht.“

Weitere Ungereimtheiten

Laut der Schutzgemeinschaft Filder gibt es weitere Ungereimtheiten: Der Tunnel selbst befinde sich gerade in einem Planänderungsverfahren, die Belastbarkeit der von S-Bahn und Fernzügen gemeinsam zu nutzenden Trasse sei ebenso unklar wie die des Flughafen-Terminalbahnhofs. Zudem verwies Steffen Siegel darauf, was im Schlichterspruch von Heiner Geißler festgeschrieben stehe und noch nicht angegangen sei: die Funktionstüchtigkeit der Gäubahn über Vaihingen nach Stuttgart, ein zweites Gleis für die Wendlinger Kurve oder etwa den Brandschutz.

Der Verkehrsexperte Hans-Peter Kleemann vom Büro für angewandten Umweltschutz sieht noch ein grundsätzliches Problem – die Sicherheit, die angesichts der festgelegten Kostenobergrenze nicht ausreichend gewährleistet sei. Er befürchtet, dass an der falschen Stelle gespart werde und „die Bahn die Kosten der Bauzeit auf die Unterhaltszeit“ verschiebe, was zu Nachbesserungen führen müsse wie einst beim Engelbergtunnel. Deswegen, so die Forderung, müsse vor dem Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1.3, mit dem im Frühjahr zu rechnen ist, ein Faktencheck her, bei dem alles auf den Tisch kommt: „Dinge, die die Bahn weiß, aber auch Dinge, die die Bahn nicht weiß.“