Die Stadt komme ihren Pflichten nach, sagt der Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) – und weist damit Vorwürfe des neuen Projektmanagers Manfred Leger zurück. Er weist aber auch die Gegner von Stuttgart 21 in die Schranken.

Stuttgart - Die Äußerungen des Geschäftsführers der Projektgesellschaft von Stuttgart 21 haben beim Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) Verwunderung ausgelöst. Der Wirtschaftsingenieur Manfred Leger hatte am Donnerstag „mehr Einigkeit der Projektpartner bei Stuttgart 21“ gefordert und an die Projektförderpflicht appelliert. Die Stadt Stuttgart komme ihren Pflichten nach, betonte Fritz Kuhn. Von mangelnder Kooperation könne keine Rede sein. „Diesen Vorwurf kann ich auf der Stadtverwaltung nicht sitzen lassen.“

 

Auch den Vorwurf von „schleppenden Genehmigungsprozessen“ wies er am Freitag entschieden zurück. Tatsächlich komme es im Genehmigungsprozess des Projekts gelegentlich zu Verzögerungen, so Kuhn, da die Bahn die erforderlichen Unterlagen nicht liefere und das Eisenbahnbundesamt unter Personalmangel leide. Außerdem seien die Strukturen auch innerhalb der Verwaltung schon lange eindeutig, so Fritz Kuhn: „Die Bahn hat im Tiefbauamt den einen Ansprechpartner, den sie laut Zeitungsberichten fordert.“ Gleichzeitig hat der Oberbürgermeister sich gegen das Ansinnen einiger Stuttgart-21-Gegner entschieden, eine sogenannte Sprungrevision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu ermöglichen. Dort sollten in letzter Instanz verfassungsrechtliche Fragen der Mischfinanzierung von S 21 geklärt werden. Hintergrund ist eine Klage gegen die Stadt Stuttgart wegen der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens in dieser Sache, die vom Verwaltungsgericht Stuttgart Mitte Juli abgewiesen worden ist.

Stuttgart-21-Gegner: Beteiligung verstößt gegen Grundgesetz

Das Gericht kam zum Schluss, es handele sich bei der finanziellen Beteiligung um einen Fall der „zulässigen Mitfinanzierung eines Infrastrukturprojekts durch verschiedene Hoheitsträger“. Gegen das Urteil kann zwar Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eingelegt werden, die Kläger wollten diese Instanz aber überspringen und direkt vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Eine Sprungrevision ist aber nur möglich, wenn die Stadt sie befürwortet. Eine Gemeinderatsmehrheit entschied sich nach Rücksprache mit Kuhn dagegen. Es solle der vorgegebene Weg der Berufung beschritten werden, um alle relevanten Rechtsfragen erörtern zu können. Grüne sowie SÖS/Linke hatten für die Sprungrevision votiert. Die Fraktionsgemeinschaft kritisierte die Entscheidung scharf: „Kuhn versucht lieber, die Murks-Baustelle zu verwalten statt zu verhindern und verpasst wieder eine Chance, Schaden von der Stadt abzuwenden“, so Gangolf Stocker (SÖS).

Die Kläger, darunter der Anwalt Bernhard Ludwig vom Arbeitskreis Juristen zu S 21, sagen, die Beteiligung des Landes und der Stadt an S 21 verstoße gegen das Grundgesetz, weil der Bahnhofsbau eine Bundesaufgabe sei. Dabei stützen sie sich auch auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Hans Meyer. Darin heißt es, die Finanzierungsverträge seien verfassungswidrig.