Anwohner der Stuttgart-21-Baustellen wollen einen Fachanwalt Lärmschutz durchsetzen lassen. In Briefen an OB Kuhn und Ordnungsbürgermeister Schairer haben Anwohner zudem vor wenigen Tagen erneut die Hilfe der Stadt erbeten.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

S-Mitte - Die Lektüre ist gewiss keine unterhaltsame. Das legen bereits ihr Titel nah: BetrSichV, BGV C 22 und BGV D 29. Dies sind Abkürzungen der Gesetze und Vorschriften zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Baustellen, in denen im Juristendeutsch gar geklärt ist, dass Schwerlaster „mit mindestens einem Scheibenwischer“ ausgestattet sein müssen. So ist es zu lesen in der BGV D 29, die allein 30 Seiten umfasst, auf denen 60 Paragraphen erklärt sind.

 

Nicht vermerkt ist hingegen, dass gleich welche Baufahrzeuge beim Rückwärtsfahren piepen müssen. Eine Pflicht zum nervigen Warnton „ist in gar keinem Text zu finden“, sagt Ralph Schelle, der für die Gemeinschaft SÖS-Linke-Plus im Bezirksbeirat sitzt und jene eintönige Lektüre hinter sich brachte.

Pieptöne sind ein vergleichsweise geringes Problem

Hernach beantragte er, dass die Bahn sämtliche Fahrzeuge, die auf den Stuttgart 21-Baustellen unterwegs sind, auf Rückfahrkameras oder Warntöne in der Fahrerkabine umrüsten möge, den Einparkhilfen gleich. Sämtliche Fraktionen des Bezirksbeirats stimmten diesem Ansinnen zu und erweiterten es gleich noch auf andere Großbaustellen, beispielsweise die der Stuttgarter Straßenbahnen. Die Bahn hat diese Forderung nach etlichen Beschwerden teilweise erfüllt. Fahrzeuge, die stetig auf den Baustellen unterwegs sind, wurden umgebaut. Die von Lieferanten und anderen Fremdfirmen nicht.

Im Gesamtzusammenhang mit den Arbeiten für den Tiefbahnhof scheinen die Pieptöne allerdings ein vergleichsweise geringes Lärmproblem. Gleich ob im Kernerviertel, im Norden oder in den Neckarvororten – überall, wo die Bahn buddeln lässt, klagen Anwohner über unzumutbare Schallpegel, dies auch nachts und an Sonn- oder Feiertagen. Entsprechender Zulauf ist bei einer Veranstaltung am 16. Dezember zu erwarten, bei der ein Jurist den Mitgliedern der Netzwerke die gesetzlichen Grundlagen erklären wird. Für den Vortrag mit Fragerunde sind mehr als zwei Stunden angesetzt. „Da wird es schon sehr in die Tiefe gehen“, sagt Frank Schweizer vom Netzwerk Kernerviertel – samt der Möglichkeiten, Ruhe einzuklagen.

In den Neckarvororten ist der Lärm unüberhörbar

Die scheinen nicht nur Theorie. „Eine Klage steht im Raum“, sagt Schweizer. Jener Rechtsanwalt heißt Tobias Lieber, ist Spezialist für Planungs- und Umweltrecht und reist aus Freiburg an. Sein dortiger Arbeitgeber, die Kanzlei Schotten Fridrich Bannasch, vertritt immer wieder Bürgerinitiativen und Umweltverbände. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz beschäftigt Lieber auch im Zusammenhang mit Stuttgart 21. Schweizer und seine Mitstreiter haben ihn beauftragt, beim Eisenbahnbundesamt Lärmschutz zu erzwingen. Sollte dies misslingen, wollen sie den Streit vor Gericht fortsetzen.

Die Anwohner des Kernerviertels litten bislang vor allem unter dem nächtlichen Piepen von der Baustelle am Fuß des Wagenburgtunnels. Am Nordbahnhof und am Killesberg haben die Arbeiten erst begonnen. Klagen über Belästigungen sind dort noch Einzelfälle. Die Erfahrung andernorts mehrt aber die Furcht vor Lärm. Der ist in den Neckarvororten längst unüberhörbar. In Untertürkheim arbeitet die Bahn mit Rammen an einem neuen Wartungsbahnhof. In Wangen haben 27 Bürger gar Strafanzeige erstattet, weil die Bahn dort unterirdisch sprengt. Empört hat die Betroffenen zudem, dass selbst am Volkstrauertag und Totensonntag keine Ruhe herrschte.

In Briefen an Oberbürgermeister Fritz Kuhn und Ordnungsbürgermeister Martin Schairer haben Anwohner aller betroffenen Gebiete vor wenigen Tagen neuerlich die Hilfe der Stadt erbeten, zudem aufgefordert zu kontrollieren, ob die Bahn sich an die Vorschriften zum Lärmschutz hält. Antworten stehen noch aus. Kuhns Vorgänger Wolfgang Schuster hatte noch versprochen, die Stadt werde „streng darauf achten“, dass „die Bürgerschaft von der Baustelle möglichst wenig beeinträchtigt wird“. Dies im Hinblick auf Verkehrsbehinderungen, das Grundwassermanagement und den Lärmschutz.