Die Bahn erwartet nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine Beteiligung von Land und Stadt an den Mehrkosten von Stuttgart 21. Die Projektpartner aber wollen keinen Cent zusätzlich zahlen.

Stuttgart - Das Verkehrsministerium des Landes und die Landeshauptstadt haben am Freitag das Ansinnen der Bahn AG nach einer Aufteilung der Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 zurückgewiesen. Peter Sturm, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm, zu der auch S 21 zählt, hatte zuvor ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts interpretiert – natürlich im Sinne der Bahn.

 

Die Richter hatten am Dienstag in Leipzig entscheiden, dass der Bau von Schienenwegen und Bahnhöfen seit der Bahn-Privatisierung „nicht mehr Verwaltungsaufgabe des Bundes“ sei, sondern die der privatisierten Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Damit, so Peter Sturm, „besteht nun die Möglichkeit, eine vernünftige Lösung zur Finanzierung der Mehrkosten bei Stuttgart 21 zu finden“.

Ministerium von Winfried Hermann winkt ab

Das von Winfried Hermann (Grüne) gelenkte Verkehrsministerium reagierte am Freitag: Es brauche zur Verteilung von Mehrkosten keine neue „vernünftige Lösung“, denn das Urteil ändere an der vertraglich vereinbarten Finanzierungszusage nichts. Man beteiligte sich freiwillig mit 930,6 Millionen Euro an den im Vertrag genannten 4,5 Milliarden, und man zahle „keine Cent mehr“. Das habe man im grün-schwarzen Regierungsbündnis vereinbart. Die Weigerung des Landes galt schon in der Vorgängerregierung seit 2011. Dennoch habe der Aufsichtsrat der Bahn im März 2013 den Weiterbau von Stuttgart 21 mit einem neuen Höchstbetrag von 6,5 Milliarden Euro beschlossen. Er hatte damals auch beschlossen, dass Bahn-Chef Rüdiger Grube das Land auf eine Beteiligung an den Mehrkosten verklagen müsse.

Stadt sieht Fingerzeig auf Bund

Auch dieStadt (Anteil: 292 Millionen Euro) winkte am Freitag ab. Eine Kostenübernahme stehe „nicht zur freien Disposition“. Es sei „völlig abwegig, aus dem Urteil einen Ansatz zur Verteilung von Mehrkosten auf die Projektpartner abzuleiten“. Das Gericht habe nur die Grundsatzfrage geklärt, dass die Stadt sich am Projekt beteiligen durfte. Einen Fingerzeig auf einen möglichen Mitzahler liest die Stadt aus dem Urteil allerdings heraus. Das Gericht weise darauf hin, dass der Bund eine Gewährleistungsverantwortung für den Schienenbau und den Bau von Bahnhöfen wahrnehme.