Stuttgart 21 Mappus stellt sich hinter die Polizei
dapd/dpa, 01.10.2010 13:48 Uhr
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Neben Mappus stehen Innenminister Heribert Rech und Umweltministerin Tanja Gönner (alle CDU). Foto: dpa
Neben Mappus stehen Innenminister Heribert Rech und Umweltministerin Tanja Gönner (alle CDU). Foto: dpa
Stuttgart - Der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat sich am Freitag betroffen über die krawallartigen Szenen aus dem Schlossgarten gezeigt. Niemand wolle, dass Bürger, Schüler oder Polizisten verletzt würden, sagte Mappus am Freitag in Stuttgart. "Es darf keine weitere Eskalation geben."

Trotzdem verteidigte er den Polizeieinsatz, bei dem am Donnerstag nach Polizeiangaben rund 130 Personen verletzt worden waren. Jedem müsse klar sein, wenn er Beamte mit Flaschen bewerfe oder mit Pfefferspray besprühe, dass er rechtswidrig handele. "Auf diese Situation mussten die Beamten reagieren." Die Polizei habe sein Vertrauen. In der Vergangenheit hätten die Beamten stets verhältnismäßig gehandelt. Er habe keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich das geändert habe.

Angesichts der Eskalation der Situation um das Bahnprojekt Stuttgart 21 appellierte Mappus an Gegner und Befürworter, besonnen zu agieren und an einen Runden Tisch zurückzukehren. Die Bilder von gestern dürfen sich nicht wiederholen", sagte Mappus. Seine Hand sei ausgestreckt, er sei bereit, über die Ausgestaltung und Optimierung von Stuttgart 21 zu sprechen. Dazu gehöre die Offenlegung von Gutachten, Expertengespräche oder die Möglichkeit von Bürgerentscheiden. Allerdings sei das Projekt von Parlamenten und Gerichten legitimiert. Das müssten die Demonstranten akzeptieren, auch wenn es schwer falle.



Auch Stuttgarts Polizeipräsident Siegfried Stumpf verteidigte den harten Einsatz im Schlossgarten bei der Demonstration. Die Wasserwerfer, die als letzte Möglichkeit mitgebracht worden seien, seien am Donnerstag nicht zu früh eingesetzt worden, sagte Stumpf am Freitag in Stuttgart. Man habe versucht, mit den Demonstranten zu sprechen, sie abzudrängen. Erst als das keine Wirkung gezeigt habe, seien die Wasserwerfer eingesetzt worden. Der Einsatz der Geräte sei zudem nicht so hart ausgefallen, wie er hätte sein können. Unter den Planen und Regenschirmen habe man es vor dem Wasserwerfer "schon aushalten" können, sagte Stumpf.

Stumpf zufolge war die Schülerdemonstration erst am 24. September angemeldet worden. Die Entscheidung, den Polizeieinsatz am Donnerstag abzuhalten, sei damals schon getroffen gewesen. Auf die Frage, weshalb die Schülerdemonstration nicht verlegt worden sei, sagte Stumpf, dass die Hürden zur Verlegung einer Versammlung sehr hoch lägen. Eine Verlegung sei rechtlich nicht möglich gewesen.

Die Schülerdemo war am Donnerstag aufgelöst worden, als die Polizei in den Schlossgarten einrückte. Zahlreiche Kinder und Jugendliche waren daraufhin in den Schlossgarten gegangen und hatten sich dort den Blockadeaktionen angeschlossen. Viele von ihnen wurden dabei verletzt. Stumpf kritisierte die Jugendlichen. "Es gehört schon eine Dreistigkeit dazu, als Jugendlicher Einsatzfahrzeuge und Wasserwerfer zu besteigen", sagte er.

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Kommentare (129)
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OKT
03
Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischer, 10:53 Uhr

S21 ist NICHT legitimiert

Auch wenn Herr MP Mappus gebetsmühlenartig wiederholt, das Projekt Stuttgart 21 sei demokratisch legitimiert, halte ich ihm immer wieder ebenso gebetsmühlenartig entgegen, dass dies nicht der Fall ist. Bis heute gibt es für das Projekt keinen gültigen Nutzen-Kosten – Nachweis, den der Bundesrechnungshof und der Bundesverkehrsausschuss verlangen. Dieser Nachweis ist mit den aktuellen Werten der Verkehrsleistung, den Kosten unter Einbeziehung von bekannten Risiken zu führen. Es ist ein Skandal, dass alle Politiker, die bei der Abstimmung im Bundestag für das Projekt gestimmt haben, diese Forderung des Grundgesetzes unbeachtet ließen. Das Grundgesetz räumt im Artikel 114 Abs. 2 dem Gebot der Wirtschaftlichkeit Verfassungsrang ein. Die Bundeshaushaltsordnung (BHO) konkretisiert das im Grundgesetz verankerte Wirtschaftlichkeitsprinzip für die Bundesverwaltung in der BHO § 7. Es sind somit nur Projekte zur Ausführung LEGITIMIERT, deren besondere Wirtschaftlichkeit nachgewiesen wurde. Dies Nachweis ist nicht nur eine Formsache. Er hilft vielmehr mit, dass nur jene Projekte zur Ausführung gelangen, die für die ganze Gesellschaft von Nutzen sind. Dies geschieht aber nicht, wenn lediglich politische Machtverhältnisse und Basta-Entscheidungen als ausreichend für die Legitimation angesehen werden. Wozu dies führt, ist unmissverständlich im folgenden Link zu sehen und zu hören: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1145412/Bahn-Milliarden-fuer-unsinnige-Projekte#/beitrag/video/1145412/Bahn-Milliarden-fuer-unsinnige-Projekte Herrn MP Mappus habe ich mehrfach schriftlich auf diese Tatsachen hingewiesen. Eine Antwort habe ich nicht bekommen. Wo bleibt da die viel beschworene Kommunikation?

OKT
02
Thomas Hirche, Stuttgart, 20:19 Uhr

Demofall & '21

Ich möchte mal annehmen, daß die Zuspitzung der Schärfe, wie gesagt, S' 21 hat sich zu einem Pulverfaß emporgeschwungen, ausgereicht hat, um blitzschnelle "Paar(e)" Aktion/Reaktion aus einer Spontansituation heraus zu erzeugen. Am besten veranschaulichbar mit einem Ball und einer Ebene: Ist die Ebene breit, kann der Ball ruhen. Tun sich aber Gräben auf, ruht der Ball noch solange, wie die einstige Ebene noch wenigstens als ein mäßig schmaler Streifen erhalten bleibt. Jetzt sind die Randgräben schon so tief und der dünne Streifen ist so zu einem Grat zusammengeschmolzen, daß ein Windhauch genügt, um ihn in einen Graben zu bringen. Als Reaktion schnellt eine Faust aus dem Grabenteil heraus und befördert ihn in den anderen. Dabei wächst auch die Spontangeschwindigkeit der "Re-Aktionspaare" deutlich an: In der Nacht 1. 10 zum 2. 10., als schon die ersten Bäume fielen, wurde der Zaun am nördlichsten Eck (Biergarten) binnen SEKUNDEN durchbrochen, und wenige Zehn-Sekunden später nach "Blitzgerangel" auch schon wieder abgeschottet. Nicht viel langsamer dürfte die Aktion am Vormittag des 1. 10. gewesen sein. Es kann kaum noch zu beurteilen sein, wer angefangen hat. Aber jede Seite (Rech für die Pro'ler) kann den schwarzen Peter zur Gegenpartei reichen. Ähnliche Vorwürfe kennen wir bei Kriegszuständen, wenn der nächste Schlag erfolgt(e). Ich würde urteilen: Mag sein, daß die Polizei strikt nach Gesetz gehandelt haben mag, aber 1) sind im "Gesetz" schon derart viele Lücken und Gummizonen verankert, die auslegbar und drehbar bis zur Unkenntlichkeit sind, 2) war die Härte doch zuviel. Der Negativ-I-Tupf ist die doppelte Augenverletzung eines Mannes und beweist 2). Und 3) ist der zivile Ungehorsam nicht so kriminell verlaufen, daß große Gefahr im Verzug gewesen wäre. Besonders 3) sollten sich die fädenziehenden Rambos '21 einmal gut überlegen, darauf kommen, daß das Projektfaß überläuft, es schleunigstens im Gully (nicht gegen uns!) ausleeren und dann den Hut ziehen. Allesamt! Salem!

OKT
02
Klartext, 13:21 Uhr

Die Polizei hat sich gemäss unserem Recht verhalten

Das Gesetz gilt für Jugendliche und Alte gleichermaßen. Das Friedlichkeitsgebot ist verletzt, wenn Sitzblockaden den Straftatbestand der Nötigung erfüllen. Verhinderungsblockaden, die nur den Zweck verfolgen, andere Rechtsträger in ihrer Rechtsposition zu beeinträchtigen, genießen nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit. Bei ihnen geht es nicht mehr um öffentliche Kundgabe einer gemeinsamen Aussage oder den Einsatz hinnehmbarer Mittel zur Verstärkung dieser Kundgabe, sondern primär um "Selbstvollzug" gewünschter Maßnahmen oder um bloße Schädigung Dritter. Wenn daher in Stuttgart Lastwagen an der Zu- oder Abfahrt gehindert werden, so ist dies rechtswidrig. Die Versammlungsfreiheit umfasst außerdem nicht das Recht, fremdes Eigentum nach Belieben in Anspruch zu nehmen, so das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil von 1992 (BVerwGE 91, 135). Auch das Übersteigen von Bauzäunen, Besetzen des abzubrechenden Bahnhofsgebäudes oder Besetzen von Baumaschinen ist daher rechtswidrig. Hier kann der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs, § 123 Strafgesetzbuch (StGB), der Nötigung, § 240 StGB und unter Umständen sogar des Landfriedensbruchs (§ 125 StGB) vorliegen. Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen können die Folge sein. http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1334/Stuttgart-21-Zwischen-friedlichem-Protest-und-strafbarer-Noetigung/ Die Demonstranten wussten und wissen das. Sie haben daher bewusst Jugendliche vorgeschickt und weinen jetzt Krokodilstränen. Sie haben die Jugendlichen bewusst instrumentalisiert. Herr Wölfle und Herr Kretschmann standen wohlwollend dabei. Es wird Zeit, dass sie zurücktreten.

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