Das Aktionsbündnis gegen das Bahnprojekt ist mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin nicht durchgedrungen. Nun wenden sich die Stuttgart-21-Gegner um Eisenhart von Loeper an den Generalstaatsanwalt.

Stuttgart - Trotz wiederholter Niederlagen vor Gericht will das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 weiter juristisch gegen das Projekt vorgehen. Nachdem die Berliner Staatsanwaltschaft sich vor wenigen Wochen ein weiteres Mal geweigert hatte, wegen des Verdachts der Untreue gegen Bahnchef Rüdiger Grube und andere Ermittlungen aufzunehmen, wendet sich der Sprecher Eisenhart von Loeper erneut an den Generalstaatsanwalt in Berlin.

 

Aufsichtsratsentscheidung im Visier

Die jüngste Beschwerde nimmt wieder Bezug auf die Abstimmung zum Weiterbau von Stuttgart 21 im Bahnaufsichtsrat Anfang März 2013. Der Vorwurf: Die Berliner Politik habe massiv auf skeptische Aufsichtsräte Einfluss genommen, die dann wider besseres Wissen für die Fortführung des Bahnprojekts gestimmt und sich deshalb der „schädigenden Untreue“ schuldig gemacht hätten. Die Berliner Staatsanwaltschaft räumt zwar „einen gewissen Einfluss seitens der Politik“ in der Sache ein. Es sei aber nicht ersichtlich, „dass den Beteiligten der Aufsichtsratssitzung bewusst gewesen sein muss, dass ein Ausstieg aus dem Projekt mit geringeren Kosten verbunden sein würde als dessen Fortführung“. Deshalb könne auch „eine billigende Inkaufnahme eines Vermögensnachteils bei der Bahn nicht angenommen werden“.

Staatsanwaltschaft weist auf bisherige Ermittlungen hin

Aussicht auf Erfolg hat wohl auch diese Beschwerde nicht. Die Staatsanwaltschaft Berlin erklärt in ihrer neuerlichen Zurückweisung, die Anzeige sei „bereits Gegenstand der Ermittlungen“ gewesen. Hierzu seien nicht nur von ihr selbst, sondern auch durch die Generalstaatsanwaltschaft „weiter zutreffende Bescheide ergangen“. Der Berliner Generalstaatsanwalt, an den sich das Bündnis nun richtet, sei also zu keinem anderen Ergebnis gekommen.