Gegner von Stuttgart 21 haben ein neues Bürgerbegehren gestartet, um das Milliardenprojekt zu stoppen.

Stuttgart - Gegner von Stuttgart 21 haben ein neues Bürgerbegehren gestartet, um das Milliardenprojekt zu stoppen. Ziel ist der Ausstieg der Landeshauptstadt aus dem Bahnprojekt, wie das Aktionsbündnis am Montag mitteilte. Stuttgart 21 sei eine reine Bundesangelegenheit, hieß es. Die pauschale Mitfinanzierung durch die Stadt sei somit verfassungswidrig. Aus Artikel 104 des Grundgesetzes ergebe sich das Verbot der Finanzierung des Baus von Eisenbahnen des Bundes durch die Länder und Gemeinden. Über die maximal geplanten Zuschüsse von 291,8 Millionen Euro durch die Stadt müssten die Bürger somit selbst abstimmen dürfen. Möglichst schnell sollen 20.000 Unterschriften gesammelt werden, um ein Bürgerentscheid zu erreichen.

Ein solches Bürgerbegehren hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart 2009 als unzulässig zurückgewiesen unter anderem mit der Begründung, es komme zu spät, die Gemeinderatsbeschlüsse könnten nicht mehr widerrufen werden.

Bernhard Ludwig von den "Juristen zu Stuttgart 21" und eine der drei Vertrauenspersonen für das Volksbegehren argumentierte, die bei dem Projekt vorgesehene pauschale Mischfinanzierung mit Mitteln des Landes und der Stadt Stuttgart sei verfassungswidrig. Er stütze sich dabei auf ein Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Hans Meyer im Auftrag der Grünen-Landtagsfraktion.

Meyer verweist in dem Gutachten auf Artikel 104a des Grundgesetzes und argumentiert, Land und Kommunen hätten kein Recht, einen Bundesschienenweg zu bauen oder mitzufinanzieren. An den Kosten des Bahnknotens von rund 4,1 Milliarden Euro ist die Stadt Stuttgart bisher mit 238,5 Millionen Euro beteiligt.