Zwei Polizisten müssen sich von Dienstag an wegen fahrlässiger Körperverletzungen im Amt verantworten. Sie sollen die Verantwortung dafür tragen, dass beim Einsatz von Wasserwerfern am 30. September 2010 im Schlossgarten neun Stuttgart-21-Gegner verletzt worden sind.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Fast vier Jahre nach dem sogenannten Schwarzen Donnerstag müssen sich von kommender Woche an erstmals Polizisten vor Gericht wegen des aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatzes im Schlossgarten verantworten. Insgesamt 130 Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 und 34 Beamte waren am 30. September 2010 bei den Auseinandersetzungen im Park verletzt worden. Empörung löste vor allem der massive Einsatz von Wasserwerfern gegen die Projektgegner aus.

 

Zwei Einsatzabschnittsleiter auf der Anklagebank

In dem Prozess am Landgericht, der am kommenden Dienstag beginnt, müssen sich zwei Einsatzabschnittsleiter verantworten, weil sie laut Anklage „sorgfaltswidrig den Einsatz von Wasserwerfern“ zugelassen haben sollen. In neun Fällen wird den 41 und 48 Jahre alten Polizisten fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Denn die Führungsspitze der Polizei habe den Wasserwerfereinsatz nur für sogenannten Wasserregen freigegeben. Doch die Angeklagten sollen diese Anweisung nicht weitergeleitet haben.

Laut Staatsanwaltschaft wurden schließlich neun Demonstranten durch Wasserstrahlen verletzt, die bis zu 16 bar Druck aufgewiesen hatten. Die Opfer erlitten Prellungen und Hämatome am Kopf, Schleudertraumata, Augen- sowie Mund- und Rachenverletzungen. In dem Prozess treten fünf von ihnen als Nebenkläger auf – zwei Frauen und drei Männer; darunter ist auch Dietrich Wagner, der seine Sehkraft fast völlig verloren hat.

Umfangreiche Beweisaufnahme vorgesehen

Die Beweisaufnahme ist sehr umfangreich: Die Ermittlungsakten füllen 37 Ordner. Hinzu kommen 77 Ordner mit „Beiakten“, die zur Klärung des Sachverhalts hinzugezogen werden können. Zu den Beweismitteln gehören außerdem Videos vom Polizeieinsatz mit einer Gesamtlänge von etwa 200 Stunden. 34 Zeugen sollen gehört werden; dazu zählen Vorgesetzte und Kollegen der beiden Angeklagten sowie Demonstranten, die den Einsatz im Schlossgarten am eigenen Leib miterlebt haben. Es ist offenbar mit einer langen Prozessdauer zu rechnen: Die Kammer hat bis kurz vor Weihnachten insgesamt 30 Verhandlungstage angesetzt.

Zu den bekanntesten Zeugen zählt Staatsanwalt Bernhard Häußler. Er hat im Zuge der juristischen Aufarbeitung des Schwarzen Donnerstags die Ermittlungen geleitet. In dem Prozess werden aber zwei andere Staatsanwälte die Anklage vertreten. Häußler selbst ist im Sommer 2013 vorzeitig aus dem Amt geschieden – aus „familiären Gründen“, wie es heißt. Das Augenmerk wird sich zudem auf den damaligen Stuttgarter Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf richten. Auch Stumpf ist inzwischen im Ruhestand – aus „gesundheitlichen Gründen“. Wann Stumpf und Häussler als Zeugen vernommen werden sollen, steht noch nicht fest.

Nebenkläger-Anwalt möchte Stefan Mappus als Zeugen hören

Offen ist auch, ob der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus als Zeuge auftritt. Frank-Ulrich Mann, der Wagner als Nebenkläger vertritt, kündigt an, den Ex-Regierungschef hören zu wollen, weil er bei dem umstrittenen Wasserwerfereinsatz „von einer Order von oben“ ausgehe. Das letzte Wort bei dem zu erwartenden Antrag hat die die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann.

Im Zuge des Wasserwerfereinsatzes war gegen zehn weitere Polizeibeamte wegen Körperverletzung ermittelt worden. Sechs Verfahren wurden eingestellt. Ein Kommandant und ein Staffelführer akzeptierten Strafbefehle von je sieben Monaten Haftstrafe zur Bewährung. Ein weiterer Kommandant zog seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zurück. Bei einem Rohrführer wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.