Vier Aktivisten, die mit einer Rathausbesetzung 2012 gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 protestierten, wollten vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen werden – allerdings ohne Erfolg.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Auch mehr als zwei Jahre nach der Rathausbesetzung durch S-21-Gegner ist der Fall juristisch noch nicht abgeschlossen. Jüngst erlitten vier der insgesamt elf Aktivisten, die wegen ihrer Form des Protests einen Strafbefehl erhalten hatten, erneut eine Niederlage vor Gericht. Ihr Antrag auf Berufung in zweiter Instanz am Landgericht wurde „verworfen“, wie es im Juristenjargon heißt. Sie hatten einen Freispruch gefordert. Damit besteht das Urteil aus erster Instanz am Amtsgericht Stuttgart weiter: Dort waren die drei Männer und die Frau im Januar 2014 in einem Prozess wegen Hausfriedensbruchs zu 15 Tagessätzen zu je 30 Euro, also 450 Euro, verurteilt worden. Ein weiterer Mann, der ebenfalls in diesem Prozess angeklagt war, akzeptierte den Richterspruch indes.

 

Der Auslöser der beiden Treffen vor Gericht war die Rathausbesetzung am 10. November 2012. „Unser Recht auf Stadt?“ hatte der Abend im Großen Sitzungssaal geheißen. Eingeladen hatten mehrere S-21-kritische Gruppierungen: „die Anstifter“, der Parkschützerrat und die Gemeinderatsgruppierung SÖS. 400 Besucher wurden gezählt. Als die Veranstaltung zu Ende ging, spaltete sich eine Gruppe von fast 20 Menschen ab und besetzte den Saal. Die Leute, die ein Bürgerparlament forderten, versuchten mit der Aktion offenbar medienwirksam auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Vergebens versuchte man die Gruppe zum gehen zu bewegen. Selbst Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) eilte ins Rathaus, um die Sache ohne Polizei aus der Welt zu schaffen – ohne Erfolg. Nach fast acht Stunden rückte die Polizei an und räumte den Saal. Die Stadt erstattete gegen elf Personen Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Die Beschuldigten wehrten sich aber prompt und erhoben Einspruch gegen die Strafbefehle.

Bürgermeister Wölfle wollte vermitteln

Insgesamt drei Verfahren sind in der Zwischenzeit eingestellt worden. Hinzu kommen die vier Beschuldigten, die nun am Landgericht vergebens Berufung eingelegt haben. Ein weiterer Mann hatte das Urteil akzeptiert. Und drei Beschuldigte waren im April in einem zweiten Verfahren am Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs zu je 600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie legten das Rechtsmittel der Revision ein und wehren sich wegen grundsätzlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Räumungsaktion der Polizei. Offenbar soll dieser Prozess Anfang 2015 stattfinden.

Weiterer Prozess steht an