Richter prüfen den Vorwurf des BUND, eine mögliche Gefahr für Juchtenkäfer und andere Tierarten sei nicht ausreichend geprüft worden.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim befasst sich am heutigen Donnerstag erneut mit einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen Stuttgart 21. Dabei geht es um die Zulässigkeit von Planänderungen am Grundwassermanagement der Baustelle. Die Richter wollen klären, ob die Bahn bei einer Änderung des Grundwasserkonzepts gegen den Artenschutz verstoßen hat. Nach Ansicht der Umweltschützer ist eine mögliche Gefahr für den Juchtenkäfer sowie Vögel- und Fledermausarten nicht ausreichend geprüft worden. Zudem hätte der BUND vor einer solchen Entscheidung angehört werden müssen, so die Argumentation des BUND. Die Bahn hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Im Prozess haben die Mannheimer Richter am Donnerstagvormittag die Bahn und Vertreter des Regierungspräsidiums befragt, welche Änderungen genau an den ursprünglichen Plänen vorgenommen wurden. Der Anwalt des Regierungspräsidiums sagte, es handele sich lediglich um Detailänderungen, für die kein vollständiges Planfeststellungsverfahren nötig gewesen sei.

 

Mit einem Urteil wird am Freitag gerechnet. Das Grundwassermanagement ist unverzichtbarer Bestandteil von Stuttgart 21. Es soll den Bau des Tiefbahnhofs in einer weitgehend wasserfreien Grube garantieren. An der Südseite des Hauptbahnhofs wurde dafür eine 1000 Quadratmeter große Halle mit Filter- und Pumpanlagen sowie Auswertungs- und Steuerungstechnik aufgebaut. Zur Anlage gehören 17 Kilometer Rohrleitungen, die teilweise am Boden, aber auch in 4,5 Meter Höhe verlaufen. Etwa ein Kilometer der Leitungen wird durch Wohngebiet verlegt. Ursprünglich hatte die Bahn geplant, drei Millionen Kubikmeter Wasser zu entnehmen und wieder in den Boden einzuleiten. Nach Bohrungen war aber festgestellt worden, aber festgestellt, dass sie in der siebenjährigen Bauzeit 6,8 Millionen Kubikmeter abpumpen muss.