Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Nach derzeitigem Stand werden fast doppelt so viele Hauseigentümer im untersuchten Bereich deswegen ein Anrecht auf Lärmschutzfenster haben als bislang angenommen. Konkrete Zahlen nennt die Bahn noch nicht. Man befinde sich derzeit in Abstimmungen, so ein Sprecher des Kommunikationsbüros. Dem Vernehmen nach ist es aber eine mittlere dreistellige Zahl.

 

Bei einigen Eigentümern sei das Anrecht auf die Lärmschutzmaßnahmen nie zweifelhaft gewesen, andere seien nun nach dem Detailgutachten neu hinzugekommen. Schwer tut sich die Bahn mit einer dritten Gruppe von Eigentümern, denen man zunächst signalisiert hatte, dass sie Lärmschutzfenster bekommen, nach detaillierteren Untersuchungen ihnen dieses Anrecht wieder abgesprochen hatte und die nun schließlich und endlich doch die Fensterbauer beauftragen können.

Projektgesellschaft weist Vorwurf der Fahrlässigkeit zurück

Florian Bitzer von der DB-Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm mag sich gleichwohl nicht das Etikett anheften lassen, fahrlässig mit den Betroffenheiten umgegangen zu sein.

Er verweist auf die Systematik während des Genehmigungsverfahrens. Die Lärmschutzgutachten seien Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses. Wenn diese Baugenehmigung ergeht, seien die Pläne allerdings noch nicht detailliert genug, um endgültige Aussagen zu treffen. Stattdessen behilft man sich mit Prognosen. Erst später sehen die Planer, inwieweit Prognose und Realität übereinstimmen, um dann gegensteuern zu können.