Durch die Mischfinanzierung könnten sich reiche Städte, Regionen oder Bundesländer „erkaufen“, dass die Bahn bei ihnen investiere, argumentierten die Kläger, gestützt auf ein Gutachten des Berliner Verfassungsrechtlers Hans Meyer. Dies widerspreche aber dem Artikel 104a des Grundgesetzes, der regle, dass Bund und Länder gesondert die Ausgaben tragen, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben. Der Kläger Bernhard Ludwig, der Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge, der ein Büro mit dem Ex-CDU-Umweltminister Norbert Röttgen hat, und Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21, betonten am Dienstag, dass die Gemeinde keine Zuständigkeit bei dem Projekt habe – und angesichts möglicher Nachteile wie einer geringeren Kapazität des Tiefbahnhofs oder dem Erhalt zumindest eines Teils des Gleisvorfelds die kommunale Aufgabenerfüllung sogar erschwert werden könnte.

 

28 Beweisanträge zurückgewiesen

Dagegen argumentierte der Anwalt der Stadt, Christian Kirchberg, zusammen mit Andrea Klett-Eininger, der Leiterin des Büros von Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne), dass die Mitfinanzierung der Stadt gerechtfertigt sei. Schließlich baue die Bahn dadurch den neuen Bahnhof im Zentrum und mache eine große Fläche für eine städtebauliche Entwicklung frei. Zudem betrage der Anteil der Stadt – je nach Berechnung – nur zwischen sechs und elf Prozent der Gesamtkosten. Dies sei angemessen, sagte Kirchberg: „Für Stuttgart ist das eine Jahrhundertchance.“

Die Stadt unterstützt das Projekt direkt mit 30 Millionen Euro und einer Risikobeteiligung von 261 Millionen Euro. Hinzu kommt der Kauf der Grundstücken von der Bahn, für die die Stadt der Bahn einen Zinsvorteil von 212 Millionen Euro nach eigenen Angaben und von 442 Millionen Euro nach Berechnung der Kläger einräumt. Hinzu kämen die Übernahme des Altlastenrisikos (laut Kläger 300 Millionen Euro) und die Zuschüsse des Flughafens (399 Millionen Euro) und der Region (100 Millionen Euro), an denen die Stadt beteiligt sei, sagte Klägeranwalt Kluge. Für den Senat, der alle 28 Beweisanträge zurückwies, gehören allenfalls die Zinsverluste noch zum Finanzierungsanteil der Stadt von 291 Millionen Euro. Die anderen Posten beträfen das Grundstücksgeschäft oder hätten mit der Stadt nichts zu tun.