Wegen der erwarteten Klage der Bahn gegen die Partner bei Stuttgart 21 sehen Kritiker keine Geschäftsgrundlage mehr. Bahnchef Rüdiger Grube geht auf Distanz zum Umbau des Stuttgarter Bahnknotens.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - „Peinlich“ werde es nun für Stadt und Land, prophezeit Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. Nachdem am Donnerstag bekannt wurde, dass die Bahn die Stuttgart-21-Projektpartner von Stadt, Land, Region und Flughafen auf eine Beteiligung an den Mehrkosten verklagen werde, müssten Stadt und Land erklären, „warum sie sich an dem Projekt noch beteiligen, obwohl ein nicht finanziertes Projekt nicht gefördert werden darf“, erklärte das Aktionsbündnis.

 

Grube: Ich hätte Stuttgart 21 nicht gemacht

Die Entscheidung zur Klage wird am kommenden Dienstag bei einer Sitzung des Bahnvorstands fallen. Bereits 2013 hatte der Aufsichtsrat des Schienenkonzerns den Vorstand beauftragt, mit den Projektpartnern in Verhandlungen über die Verteilung von Mehrkosten einzusteigen. Damals hatten die Firmenaufseher den Finanzierungsrahmen des Projekts von 4,526 auf bis zu 6,526 Milliarden Euro angehoben. Die in dieser Richtung geführten Gespräche haben nach Angaben von Beteiligten keine Annäherung gebracht. Um die Ansprüche nicht verjähren zu lassen, will die Bahn nun den Rechtsweg beschreiten. Rüdiger Grube, dem Vorsitzenden des Bahnvorstands, scheint zunehmend die Lust auf das Projekt abhanden zu kommen. „Ich habe Stuttgart 21 nicht erfunden und hätte es auch nicht gemacht“, sagte Grube nach Angaben des Magazins „Spiegel“ auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Führungskräfte Deutscher Bahnen.

Von Loeper wirft der Stadt vor, sie habe „bis zuletzt fälschlich so getan, als könne sie nicht verklagt werden“. Im Rathaus verweist man auf die am Donnerstag abgegebene Erklärung. Darüber hinaus gebe es nicht zu sagen, da ja keine Klage vorliege. Wenig Neigung zeigt die Stadt auch, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie mit einem Gemeinderatsbeschluss aus dem Sommer 2009 umzugehen ist. Damals entschieden die Stadträte auf Antrag der SPD mehrheitlich, „im Falle von etwaigen Mehrkosten für die Stadt, die über die bisherige Vertragslage hinaus gehen, einen Bürgerentscheid über die weitere Mitfinanzierung des Projekts ,Stuttgart 21’ durchzuführen.“

Experten rechnen mit langem Verfahren

Nach Lage der Dinge hat das Rathaus allerdings auch noch reichlich Zeit, sich eine Meinung zu bilden. Experten rechnen mit einer Verfahrensdauer von mindestens drei, eher wohl fünf Jahren, bis eine Entscheidung gefällt wird – und die muss nicht zwangsläufig eine finanzielle Mehrbelastung für das Stadtsäckel bedeuten. Für den Fall, dass sich das Verfahren wie prognostiziert hinzieht, läge das Ergebnis zwischen 2020 und 2022 vor. Die Bahn hält noch an einer Inbetriebnahme des Bahnhofs im Jahr 2021 fest, die Anzeichen mehren sich aber, dass es zumindest ein Jahr später werden könnte.

Von dem im Licht der neusten Entwicklungen von Loeper identifizierten „tiefen Riss, der das Projekt durchzieht“, wollen die Projektpartner indes nicht sprechen. Einigermaßen überraschend hatte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) schon am Donnerstag verlauten lassen, „dass die Klage die Zusammenarbeit mit der DB bei Bahnprojekten generell und bei Stuttgart 21 nicht stören darf.“ In dieser Haltung bestätigt ihn nun auch der christdemokratische Koalitionspartner. „Das wird alles sehr nüchtern und sachlich gesehen und nicht als Provokation der Bahn empfunden“, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Nicole Razavi, zu Oppositionszeiten als verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion noch eine der hartnäckigsten Kritikerinen Hermanns. Die Geislingerin erteilt einer größeren finanziellen Beteiligung des Landes – ebenso wie Hermann – eine deutliche Absage. Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag sei festgehalten, über den 930 Millionen Euro starken Landesanteil hinaus kein weiteres Geld zu geben.

Land sorgte sich schon im Jahr 2011 vor Kostensteigerungen

Von Loeper erwartet vom Gerichtsverfahren Aufschluss darüber, ob das sprichwörtliche „mitgegangen, mitgehangen“ auch für die Reglungen aus dem S-21-Finanzierungsvertrag gilt. Der damaligen grün-roten Landesregierung schwante schon im Vorfeld der sich am Sonntag zum fünften Mal jährenden Volksabstimmung nichts Gutes. In einer zuvor verteilten Info-Broschüre lautet eine Kapitelüberschrift: „Kostensteigerungen gehen zu Lasten des Landes“.