Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Bahn zunächst keine Bäume im Flughafenabschnitt von Stuttgart 21 fällen darf, wird unterschiedlich kommentiert.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die Schutzgemeinschaft Filder (SGF), auf deren Eilantrag hin der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) am Dienstag der Bahn untersagt hatte, im Stuttgart-21-Abschnitt am Flughafen Bäume zu fällen, vermeidet jedes Triumphgeheul. Man sei „vorsichtig optimistisch“, sagt SGF-Vorsitzender Steffen Siegel auf Anfrage. Der nun ergangene Beschluss stelle ja nicht das endgültige Aus für die Pläne und deren sofortige Umsetzbarkeit dar. „Aber wenn die Sache von vornherein aussichtslos wäre, hätte das Gericht ja vielleicht nicht diese Zwischenentscheidung erlassen“, so Siegel.

 

Das Land will sich nicht äußern

Bei den Projektpartnern von Stuttgart 21 gibt man sich ausgesprochen einsilbig. Ein Sprecher von Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) verweist lediglich darauf, „dass nicht das Land, sondern die DB Bauherrin des Projekts S 21 ist. Wir sehen daher keinen Anlass, uns zur Entscheidung des VGH zu äußern.“ Im Stuttgarter Rathaus heißt es, man könne nicht abschätzen, in welchem Ausmaß sich die Gerichtsentscheidung auf den konkreten Bauablauf auswirke. „Wir würden es aber sehr bedauern, wenn es zu Verzögerungen kommen sollte“, sagt Stadtsprecher Sven Matis. Dass die Terminsituation in dem Abschnitt am Flughafen angespannt ist, hatte die Bahn vergangenes Jahr eingeräumt. Damals bezifferte sie den aufzuholenden Verzug auf „bis zu ein Jahr“. Das gerichtliche Verbot, Bäume und Sträucher aus dem Baufeld zu entfernen, könnte zu weiteren Verzögerungen führen. Derartige Arbeiten sind grundsätzlich nur in der Zeit zwischen 1. Oktober und 1. März zulässig. Danach verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, die Säge anzulegen. Den Zeitbedarf für die nun ausgesetzten Gehölzarbeiten gibt die Bahn auf Nachfrage mit zwei bis drei Wochen an.

Der Flughafen sieht die Bahn in der Pflicht

Walter Schoefer, Geschäftsführer der Flughafengesellschaft, die sich mit einem dreistelligen Millionenbetrag an der Finanzierung von Stuttgart 21 beteiligt und auf eine bessere Schienenanbindung des Landesflughafens setzt, sieht nun die Bahn in der Pflicht. „Wir gehen davon aus, dass die DB nun prüft, welche Baumaßnahmen zunächst gestoppt sind und welche Maßnahmen dennoch beginnen können, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten.“ In dem betroffenen Abschnitt soll zum einen eine Schnellfahrstrecke entlang der Autobahn sowie eine Verbindung zum geplanten Fern- und Regionalbahnhof am Flughafen entstehen.

Das Eisenbahn-Bundesamt, gegen dessen im Juli erlassene Genehmigung sich die Klage richtet, äußerte sich auf Nachfrage nicht inhaltlich zu dem Beschluss des VGH, sondern ließ es dabei bewenden, die Entscheidung der Richter zusammenzufassen.