Die Gegner des umstrittenen Milliardenprojekts Stuttgart 21 wollen vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Bürgerentscheid zum Ausstieg der Stadt aus dem Projekt erwirken.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die Gegner des milliardenschweren Umbaus des Stuttgarter Bahnknotens unternehmen einen weiteren Anlauf, das von ihnen bekämpfte Projekt Stuttgart 21 juristisch anzufechten. Am Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig von 10 Uhr an in einem Revisionsverfahren eine Klage, mit der sich Projektgegner gegen die Ablehnung eines Bürgerbegehrens durch die Stadt Stuttgart wehren wollen.

 

Dem Verfahren zugrunde liegt das zweite von mittlerweile vier Bürgerbegehren, die allesamt auf einen Bürgerentscheid in Stuttgart dringen, mit dem Ziel, dass die Stadt aus den Finanzierungsvereinbarungen zu S 21 aussteige. Die Stadt argumentiert, dass die Verträge einen solchen Ausstieg nicht vorsähen, der geforderte Bürgerentscheid mithin ein rechtswidriges Ziel verfolge und daher unzulässig sei.

Gegen einen entsprechenden Beschluss des Stuttgarter Gemeinderates gingen die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die im März 2011 rund 35 500 Unterstützer-Unterschriften vorlegten, zunächst vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart vor. Nach einer Niederlage zogen sie vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim - mit demselben Ergebnis. Nun muss das höchste deutsche Verwaltungsgericht entscheiden.

Die Projektgegner sehen in der finanziellen Beteiligung der Stadt an Stuttgart 21 eine unzulässige Mischfinanzierung. Die Stadt ist mit 292 Millionen Euro an der Neuordnung des Bahnknotens beteiligt, zudem hat sie im Jahr 2001 das heutige Gleisvorfeld für 459 Millionen Euro erworben.

Die Filmemacherin Sigrid Klausmann-Sittler, eine der Initiatorinnen des Bürger-begehrens und Klägerin in Leipzig monierte vor der Verhandlung: „Der städtische Haushalt kann in Zukunft in große Schwierigkeiten kommen. Schon jetzt fehlt der Stadt das Geld für wichtigere Dinge wie Kinderbetreuung, Bildung, Integration und den Schutz vor Lärm und Feinstaub.“