Die juristische Auseinandersetzung um das Papier, in dem der damalige Stuttgart-21-Projektchef Hany Azer im Jahr 2011 Chancen und Risiken zusammengefasst hatte, ist beendet. Nach Angaben des Berliner Verwaltungsgerichts haben die Parteien die Sache für erledigt erklärt.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Berlin hat nach Informationen der Stuttgarter Zeitung die Vernehmung von Bahn-Infrastrukturvorstand Volker Kefer und Stuttgart-21-Chef Manfred Leger abgesagt. Bei dem nun aufgehobenen Verhandlungstermin am Donnerstag kommender Woche wäre es um die Herausgabe der sogenannten Azer-Liste gegangen. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 wollte gerichtlich die Veröffentlichung des Dokuments erwirken. In dem Papier hatte im März 2011 der damalige S-21-Projektleiter Hany Azer 121 Chancen und Risiken bei der Umsetzung des Milliardenprojekts zusammengefasst. Die Bahn hatte die Liste in der vergangenen Woche im Zuge einer Aktualisierung ihrer Projektwebseite in Gänze veröffentlicht. Zuvor waren Auszüge davon bereits an die Öffentlichkeit gelangt. So hatte etwa die projektkritische Vereinigung Ingenieure 22 die Liste einer Prüfung unterzogen und ihr Ergebnis veröffentlicht.

 

Bahn hatte Nachteile befürchtet

Der Termin habe sich erledigt, „weil der Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist“, heißt es in einem Schreiben des Verwaltungsgerichts in Berlin. Die Bahn hatte sich lange Zeit gegen die Veröffentlichung gewehrt, weil sie Nachteile bei Verhandlungen mit potenziellen Auftragnehmern der Bauarbeiten befürchtete.