Ein von den Bauarbeiten für Stuttgart 21 betroffener Wohnungseigner ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Mann wollte einen Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim anfechten.

Karlsruhe - Ein von den Bauarbeiten für Stuttgart 21 betroffener Wohnungseigner ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der erste Senat habe die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit.

 

Der Mann wollte einen Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim anfechten. Der VGH hatte im August 2012 einen Eilantrag des Mannes abgelehnt, mit dem er die Bauarbeiten für das Bahnprojekt auf dem Grundstück verbieten lassen wollte, auf dem das Mehrfamilienhaus steht. Aus Sicht des Klägers ist die Baugenehmigung für das Bahnprojekt im Abschnitt 1.1. (Talquerung) rechtswidrig.