Im Stuttgarter Rathaus ist man mit Stuttgart-21-Plänen an der Wolframstraße unzufrieden und zieht vor den Verwaltungsgerichtshof.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Stuttgart - Die Stadt Stuttgart hat vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim Klage gegen eine Baugenehmigung für einen Stuttgart-21-Abschnitt eingereicht. Entsprechende Informationen der Stuttgarter Zeitung hat ein Stadtsprecher am Donnerstag bestätigt.

 

Der Tunnel liegt über der Geländeoberkante

Ende Juli hatte das Eisenbahn-Bundesamt (Eba) geänderte Pläne im Bereich der Wolframstraße genehmigt. Dort entsteht ein neuer S-Bahntunnel, dessen Decke allerdings zweieinhalb Meter über die aktuelle Geländeoberkante hinausragt. Deshalb verlegt die Bahn die Wolframstraße an dieser Stelle. Der Verkehr wird in zwei Schleifen um die Baustelle herumgeführt.

Die Stadt hatte im Genehmigungsverfahren darauf gedrungen, dass die Wolframstraße von der Bahn nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 und dem Rückbau der oberirdischen Gleisanlagen wieder in einen geradlinigen Verlauf zurückversetzt wird. Dem ist das Eba nicht gefolgt. Daher klagt das Rathaus vor dem höchsten baden-württembergischen Verwaltungsgericht gegen den Beschluss der Bonner Behörde. Gleichzeitig sucht die Stadt weiterhin das Gespräch mit der Bahn. „Wir verhandeln gerade mit der Bahn darüber, wer die Wiederherstellung am Ende übernimmt“, erklärt Rathaussprecher Sven Matis. Man versuche, „eine gütliche Einigung zu finden. Dann besteht auch die Möglichkeit, die Klage wieder zurückzuziehen“, so Matis. Die Klage solle „keinesfalls“ die Baumaßnahmen verzögern.

Gericht gibt keine zeitliche Prognose ab

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim bestätigte, dass die Klage der Stadt am 30. August eingegangen ist. Nicht zuletzt wegen personeller Veränderungen im zuständigen Senat sei nicht absehbar, wann der Streit (Aktenzeichen 5S 2016/17) behandelt wird. Ebenfalls weiter anhängig sind Klagen von S-21-Gegnern gegen den Flughafenabschnitt des Projekts von Bahn, Land, Stadt und Region.