Verfahren: Am kommenden Montag, dem 5. September, beginnt die Anhörung zum Planänderungsverfahren für den S-21-Fildertunnel. Die Unterlagen liegen dann bis zum 4. Oktober im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10, aus und können eingesehen werden. In diesem Zeitraum können die Pläne auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums www.rp-stuttgart.de unter dem Stichwort „Bekanntmachungen“ aufgerufen werden. Wichtig für Bürger, die Einwände gegen die Pläne geltend machen: dies ist nur bis zum 18. Oktober möglich. Danach werden Ort und Zeit für die öffentliche Anhörung festgelegt.

 

Anlass: Die Bahn beantragt die Verringerung der Abstände der Rettungsstollen von 1000 auf 500 Meter und den Einsatz einer riesigen Tunnelbohrmaschine, die eine Überarbeitung des Baulogistikkonzepts nötig macht. Im Tunnelbereich entstehen in diesem Zuge bei den dort wohnenden Bürgern neue Betroffenheiten.