Der Stuttgarter Jurist Christoph Strecker wirft dem Verkehrsministerium vor, zu Unrecht EU-Subventionen für Stuttgart 21 beantragt zu haben – und hat Strafanzeige gestellt. Die Betroffenen weisen die Vorwürfe nun zurück.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) bestreitet, gegenüber der Europäischen Union strafbare falsche Angaben gemacht zu haben, um 114 Millionen Euro Zuschuss für Stuttgart 21 zu erhalten. Den Vorwurf des Subventionsbetrugs erhebt der Stuttgarter Jurist Christoph Strecker in einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

 

Der Hauptvorwurf Streckers besteht darin, dass die EU-Subvention in Brüssel ausdrücklich für eine Maßnahme zur Leistungssteigerung des Stuttgarter Hauptbahnhofs beantragt und genehmigt worden sei. Tatsächlich sei diese Kapazitätserweiterung aber nirgends rechtsverbindlich vereinbart worden. Die tatsächliche Leistungsfähigkeit des geplanten Tunnelprojekts werde um mindestens ein Drittel unter derjenigen des bestehenden Kopfbahnhofs liegen, behaupten Kritiker des Vorhabens.

EU-Kann Beihilfen zurückfordern

Das BMVBS räumt zwar ein, dass im Förderantrag von 2007 die „doppelte Leistungsfähigkeit“ angegeben worden sei. Diese Aussage sei aber „als erwartetes Ergebnis, nicht als Zusage“ zu verstehen, heißt es. Es sei „gegenüber der EU keine Zusage hinsichtlich der Bereitstellung der doppelten Kapazität erfolgt“. Die Erlangung dieser Kapazität sei auch nicht als Förderkriterium festgeschrieben worden.

Der EU-Förderbescheid von 12. Dezember 2008 widerlege aber diese Behauptung des Ministeriums, betonte Strecker. Im Bescheid heißt es in der Begründung für die Bewilligung der 114 Millionen Euro Zuschuss ausdrücklich: „Stuttgart 21 hat als Durchgangsbahnhof die doppelte Leistungsfähigkeit.“ Dieser Passus steht zudem unmissverständlich im Kapitel „Durchführungsbedingungen“ des EU-Bescheids. Die EU-Kommission kann Beihilfen zurückfordern, wenn falsche Angaben vom Antragsteller gemacht werden.