Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Montag einen Eilantrag von zwei Gegnern des Milliardenprojekts Stuttgart 21 abgelehnt.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am Montag einen Eilantrag von zwei Gegnern des Milliardenprojekts Stuttgart 21 abgelehnt. Damit wollten Hannes Rockenbauch und Gangolf Stocker vom Aktionsbündnis erreichen, dass die geplanten Rodungen gestoppt werden und das Land von einem Polizeieinsatz absieht.

 

Der Erhalt der gesunden Bäume im Stuttgarter Schlossgarten sei im Schlichterspruch von Heiner Geißler festgelegt worden, argumentieren die beiden Antragsteller in der vergangenen Woche. Die 5. Kammer sah die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung aber nicht als erfüllt an. Dem Schlichterspruch komme keine rechtsverbindliche Wirkung zu, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Gegen den Beschluss (5 K 405/12) können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

Polizei durchsucht Büroräume

Die Polizei hat am Montag Büroräume von Gegnern des Bahnhofsprojekts „Stuttgart 21“ durchsucht. Ziel sei es gewesen, Molotowcocktails oder Komponenten zum Bau von Brandsätzen zu finden, teilte die Polizei mit. Die Durchsuchung bei der Initiative Parkschützer richtete sich gegen einen 19-Jährigen, der die Adresse des Büros als seine Anschrift angegeben hatte. Er steht laut Polizei im Verdacht, an der Herstellung von Molotowcocktails beteiligt gewesen zu sein. Der 19-Jährige wurde vorübergehend festgenommen.

In den nächsten Tagen sollen der Schlossgarten und das Zeltlager der Gegner von der Polizei geräumt werden. Auf dem Gelände sollen 108 Bäume für das Bahnprojekt gefällt und 68 verpflanzt werden.