Vor zweieinhalb Jahren wurde das Verfahren ausgesetzt, das klären soll, ob der Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2012 rechtmäßig war. Nun wird es fortgesetzt. Darüber verhandelt wird aber voraussichtlich erst im kommenden Jahr.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der gewaltige Aktenstapel zum Wasserwerferprozess gegen zwei Polizeibeamte soll nun bald auch auf den Schreibtischen der Richter am Verwaltungsgericht liegen. Denn dort wird nun das Verfahren weitergeführt, ob der Polizeiansatz im Schlossgarten am 30. September 2010, dem „Schwarzen Donnerstag“, rechtmäßig war. Zwei Einsatzabschnittsleiter müssen sich vom heutigen Dienstag an wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Das Strafverfahren hatte lange auf sich warten lassen – mit dieser Wartezeit hatte das Verwaltungsgericht das Aussetzen seines Verfahrens gerechtfertigt.

 

Das Verfahren wurde bereits 2012 ausgesetzt

Das Verwaltungsgericht hatte das Verfahren Anfang 2012 ausgesetzt, mit der Begründung, man wolle die Strafverfahren abwarten. „Wir haben den Antrag gestellt, dass das Verfahren nun weitergehen soll“, sagt der Freiburger Anwalt Frank-Ulrich Mann. Er vertritt den Stuttgarter Dietrich Wagner, der am „Schwarzen Donnerstag“ schwerste Augenverletzungen erlitten hatte und in dem am Dienstag beginnenden Prozess als Nebenkläger auftritt. Mann sieht keinen Grund mehr, das Verfahren länger auszusetzen. „Schließlich gibt es ja auch schon rechtskräftige Strafbefehle gegen drei Polizeibeamte“, argumentiert der Rechtsanwalt. Das Land Baden-Württemberg als beklagte Partei habe sich zwar gewehrt. Das Verwaltungsgericht gab dennoch dem Antrag statt und veröffentlichte diese Entscheidung am Montag.

Juristisch ist es so, dass ein ausgesetztes Verfahren nach einem Jahr wieder aufgenommen werden muss, wenn es eine Partei fordert. Ablehnen kann das Gericht dies nur, wenn wichtige Gründe dagegen sprechen. „Nach zwei Jahren müssten das sehr gewichtige Gründe sein“, sagt Mann.

Insgesamt sind die Klagen von sieben Opfern des Polizeieinsatzes am Verwaltungsgericht anhängig. Drei von ihnen haben nun die Fortsetzung des Verfahrens beantragt, teilt das Verwaltungsgericht mit. Die Ermittlungsverfahren sowie mehrere Strafbefehlsverfahren seien abgeschlossen, damit gebe es keine Gründe mehr für ein Aussetzen, argumentiert das Gericht. Es sei unwahrscheinlich, dass das Verfahren noch in diesem Jahr beginne.