Die Vorbereitungen für die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27. November sind im vollen Gange. Dabei ist unklar, ob es überhaupt dazu kommt.

Stuttgart - So eine Situation hat Thomas Schwarz, der Chef des städtischen Wahlamtes, noch nie erlebt: "Keiner weiß, ob esam 27. November tatsächlich zur Volksabstimmung über die Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 kommt - aber wir sind rechtlich verpflichtet, jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen." Weil die von der grün-roten Landesregierung geplante Volksabstimmung den Charakter einer Landtagswahl trage, müsse sie entsprechend organisiert werden. Deshalb habe die Landeswahlleiterin Christiane Friedrich alle Kommunen in Baden-Württemberg aufgefordert, die vom Gesetz vorgegebenen Pflichten strikt zu beachten.

 

Thomas Schwarz erläutert, was das für die Landeshauptstadt bedeutet: "In Stuttgart sind nur Personen stimmberechtigt, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten hier ihren Hauptwohnsitz haben." Rechne man also vom 27.November drei Monate zurück, so komme man auf den 27.August: "Seit diesem Tag bekommen alle, die neu hierherziehen, im Melderegister einen Vermerk, dass sie nicht wahlberechtigt sind."

Das ist aber beileibe nicht das Einzige, was Thomas Schwarz und seine Mitarbeiter im städtischen Wahlamt bedenken und beachten müssen: "Weil die geplante Volksabstimmung wie eine Landtagswahl zu betrachten ist, müssen wir schon jetzt schauen, ob am 27.November alle unsere 349 Wahllokale in den Stadtbezirken auch wirklich zur Verfügung stehen." Im einen oder anderen Fall komme es vor, etwa in den Schulhäusern, dass bisherige Wahllokale wegen Umbauten oder Sanierungen gar nicht genutzt werden könnten.

2500 Wahlhelfer werden verpflichtet

Danach muss das Wahlamt in absehbarer Zeit auch die rund 2500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer rekrutieren, sie anschreiben und auf den 27. November verpflichten. Nicht zuletzt muss die Stadt alsbald den Kreiswahlausschuss bilden, denn dessen Aufgabe ist, alle Vorarbeiten zu überwachen und zu billigen. Zugleich, so Thomas Schwarz, gehe es ebenfalls darum, die Wahlbenachrichtigungen für die rund 360.000 Stimmberechtigten in Stuttgart vorzubereiten, ebenso die Briefwahl, die auch im Falle der Volksabstimmung über Stuttgart 21 möglich sein werde.

Wenn der Gemeinderat in der Woche nach dem 19. September seine Arbeit wieder aufnimmt, wird ihm das Wahlamt sofort eine Beschlussvorlage unterbreiten, in der sämtliche Regularien aufgeführt sind - und natürlich die Kosten von mehreren Hunderttausend Euro. "Trotz aller Unwägbarkeiten", so betont Thomas Schwarz, "müssen wir schon jetzt so handeln, als stünde dieser 27.November bereits unumstößlich fest." Sollte jemand vor dem Staatsgerichtshof Klage gegen die Volksabstimmung erheben, könnte das eine aufschiebende Wirkung haben - oder auch nicht. Werde der Termin verschoben, gehe das gesamte Prozedere von vorne los.