Ein Polizist ist noch nicht bei der Arbeit gewesen, da musste er am Montagmorgen schon zum ersten Mal eine gefährliche Situation schlichten. Er bekam dabei spontane Hilfe.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Ein Polizeibeamter ist am Montag in Zivil auf dem Weg zu seiner Dienststelle gewesen, als er an der Königstraße eine Streiterei schlichten konnte, bei der eine Frau verletzt worden war. Zwei Kriminalbeamte, die in der Nähe waren, halfen ebenfalls.

 

Zwei Kriminalpolizisten helfen bei der Festnahme

Der 50-Jährige beobachtete gegen 5.25 Uhr eine Auseinandersetzung zwischen einem 24-jährigen Mann und einer 27-jährigen Frau. Der Mann soll die Frau dabei gestoßen haben, wobei sie eine Verletzung am Auge erlitt. Der Polizist versetzte sich in den Dienst und trennte die Streithähne. Den Mann versuchte zu flüchten. Zusammen mit seinen Kollegen von der Kriminalpolizei konnte der Beamte ihn aufhalten und vorläufig festnehmen. Laut der Polizei konnten die Beamten die Frau durch ihr Einschreiten vermutlich vor weiterem Schaden bewahren. Bei der Festnahme versetzte der Mann dem 50-jährigen Polizisten einen Schlag ins Gesicht, sodass er leichte Verletzungen erlitt. Der 24-Jährige kam nach der Anzeigenaufnahme wieder auf freien Fuß.

Polizeibeamte sind zur Hilfe verpflichtet

Ein Polizist ist verpflichtet, sich in den Dienst versetzen, wenn er außerhalb seiner Dienstzeit eine Straftat beobachtet. Das heißt, dass er sich beim Einschreiten als Polizist zu erkennen gibt. Er muss sich nicht selbst in Gefahr begeben, etwa, wenn er eine größere Schlägerei sieht – in solchen Fällen muss er Hilfe holen. Das Einleiten weiterer Maßnahmen wie Personalienfeststellung gehört ebenfalls dazu.