Die CDU-Landtagsfraktion will das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgarts zum Luftreinhalteplan nicht hinnehmen. DieAbgeordneten haben dafür votiert, Rechtsmittel einzulegen.

Stuttgart - Für die CDU-Landtagsfraktion steht eine Annahme des Stuttgarter Urteils zur Luftreinhaltung nicht zur Debatte. Ein Sprecher sagte am Donnerstag nach der Fraktionsklausur, die Abgeordneten hätten dafür votiert, unbedingt Rechtsmittel einzulegen. „Wir wollen, auch wegen der Signalwirkung für viele andere Kommunen in Deutschland, Rechtssicherheit herstellen. Deshalb soll das erste Urteil keine Rechtskraft erhalten“, sagte er.

 

Dabei legte sich die CDU-Fraktion nicht auf die Form der Rechtsmittel - Berufung oder Sprungrevision - fest. CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart hatte erklärt, dass er eine Berufung für sinnvoll hält. Der Landesverband der Grünen hält es hingegen für denkbar, das Urteil zu akzeptieren. Die Grünen könnten sich höchstens eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht vorstellen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich noch nicht positioniert.

Das beklagte Land versucht, Fahrverbote für alte Diesel-Autos in Stuttgart zu verhindern

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte entschieden, dass die im Entwurf eines neuen Luftreinhalteplans vorgesehenen Maßnahmen nicht reichen, um die seit Jahren vor allem mit Stickoxiden und Feinstaub verschmutzte Luft in Stuttgart nachhaltig zu verbessern. Das beklagte Land versucht, Fahrverbote für alte Diesel-Autos in Stuttgart zu verhindern. Die Landesregierung hat bis Anfang Oktober Zeit, eine Entscheidung zum Umgang mit dem Urteil zu treffen.

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