Das Bundesverkehrsministerium hält Fahrverbote, wie sie in Stuttgart angedacht waren, für nicht zulässig. Die CDU-Fraktion sieht sich bestätigt und fordert eine schnelle, technische Lösung im Kampf gegen die Schadstoffbelastung.

Stuttgart - Nach der Einstufung des Bundes der in Stuttgart geplanten Fahrverbote als unzulässig sieht sich die CDU-Fraktion im Südwesten bestätigt. „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverkehrsministers, dass streckenbezogene Fahrverbote rechtlich nicht zulässig sind, wenn durch die Kombination von Straßen letztlich eine Fahrverbotszone gebildet wird“, erklärte Fraktionschef Wolfgang Reinhart am Samstag in Stuttgart. „Wir sehen uns bestärkt in unserer Meinung, dass vor allem die technische Innovation, die Nachrüstung, die dringend erforderliche Lösung bringen muss.“

 

Ab 2018 sind in Stuttgart an Tagen mit hoher Schadstoffbelastung Fahrverbote für besonders schmutzige Diesel-Fahrzeuge geplant. Am Freitag war bekanntgeworden, dass das Bundesverkehrsministerium diese für rechtlich nicht unzulässig hält. Grund ist dem Landesverkehrsministerium zufolge, dass dadurch aus Sicht des Bundes eine Art Zone gebildet werde. Eine vom Land gewünschte blaue Plakette, um dreckige Diesel aus der Innenstadt fernzuhalten, lehnt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CDU) aber ab.

Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hatte zuletzt erklärt, auf Verbote könne verzichtet werden, wenn eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen komme. Reinhart: „Wir müssen jetzt den Dialog mit der Automobilindustrie intensivieren und darauf drängen, die technischen Lösungen so schnell, so sauber und so kostengünstig wie möglich bereitzustellen.“

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