Ein 45-jähriger Stukkateur soll drei Männer dazu angestiftet haben, seinen ehemaligen Angestellten in dessen Wohnung in Leutenbach zusammenzuschlagen. Der mutmaßliche Auftraggeber und ein potenzieller Schläger müssen sich jetzt vor dem Stuttgarter Landgericht wegen versuchtem Totschlags verantworten.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Stuttgart/Leutenbach - Streitigkeiten mit seinem früheren Angestellten sollen einen 45-jährigen selbstständigen Stuckateur aus Waiblingen derart in Rage versetzt haben, dass er diesem am Abend des 12. Februar einen Schlägertrupp schickte. Drei Männer klingelten an dessen Wohnungstür in Leutenbach und versetzten dem Mann zwei heftige Faustschläge, so dass dieser mit dem Kopf gegen einen Schuhschrank knallte und zu Boden ging. Dort sollen die Angreifer dann mit den Füßen mehrfach gegen seinen Kopf getreten haben. Erst als dessen Frau lautstark nach der Polizei rief, ließen sie von ihm ab.

 

Zwei Mittäter bisher unerkannt

So zumindest stellt die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihr Ermittlungsergebnis in der Anklage vor der Ersten Schwurkammer des Stuttgarter Landgerichts dar. Angeklagt ist neben dem 45-jährigen mutmaßlichen Auftraggeber ein 29-jähriger Mann aus Weinstadt, der die Tat durchgeführt haben soll. Über seine zwei Mittäter gibt es allerdings wohl keine Erkenntnisse.

Das Opfer hat laut Angaben der Staatsanwältin bei dem Überfall Verletzungen erlitten, die „geeignet gewesen wären, es zu töten“. Brüche des Schläfenbeins und andere schwerwiegende Kopfverletzungen mussten operativ in einem Krankenhaus behandelt werden. Von der Anklagebehörde wird die Tat als versuchter Totschlag gewertet. Der Auslöser soll wiederum auf vorherige Auseinandersetzungen zwischen dem 45-jährigen Unternehmer und seinem ehemaligen Angestellten zurückgegangen sein. Der Angestellte hatte seinen früheren Arbeitsgeber offenbar aufgefordert, ein gegen ihn in einem anderen gerichtsverfahren verhängtes Schmerzensgeld in Höhe von 769 Euro zu zahlen.

Haftrichter sieht keinen dringenden Tatverdacht

Die beiden Angeklagten wurden am 21. März jeweils in ihren Wohnungen festgenommen. Während der mutmaßliche Auftraggeber seither in einem Untersuchungsgefängnis auf seinen Prozess wartete, ist der Tatbeschuldigte nach zwei Monaten wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Bei der Haftprüfung sah der zuständige Richter zwar einen hinreichenden, aber keinen dringenden Tatverdacht.

Die Erste Schwurgerichtskammer, die zum Auftakt nur die Anklage vortragen ließ, hat vier weitere Verhandlungstermine vorgesehen. 21 Zeugen und drei Sachverständige sind geladen. Während der 45-Jährige von seinem Recht zu schweigen offenbar keinen Gebrauch machen will, hat der Rechtsanwalt des jüngeren Angeklagten angekündigt, dass sich sein Mandant lediglich zu persönlichen Dingen befragen lasse. Zur Tat will der Rechtsbeistand eine Erklärung abgeben. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.