Zu zwei Jahren Bewährungsstrafe ist ein 24-jähriger Schorndorfer verurteil worden, der sich vor zwei Jahren nach einer durchzechten Nacht an einer Zwölfjährigen vergangen hat. Vor Gericht entschuldigte er sich bei der heute 14-Jährigen.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Unter einer Vergewaltigung versteht der Gesetzgeber das Eindringen in den Körper eines anderen Menschen gegen dessen Willen. Darunter fallen weit mehr Handlungen, als man sich das landläufig vorstellt. So ist nun ein 24-jähriger Schorndorfer wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Mann hat in der Verhandlung vor der zweiten Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts zugegeben, sich am frühen Morgen des 26. Juli 2012 an einem heute 14 Jahre alten Mädchen vergangen zu haben.

 

Mildes Urteil hat mehrere Gründe

Dass der Angeklagte mit einer solchen Strafe davon gekommen ist, hat mehrere Gründe. Zum einen zähle sein Geständnis zu den mildernden Umständen, welche das Gericht als Jugendschutzkammer erkannt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg. Zum anderen habe es zwei Jahre gedauert, bis es zur Verhandlung gekommen sei. Der Grund liege an der großen Zahl anderer Verfahren, die vorgezogen wurden, da die Angeklagten in Untersuchungshaft waren, der 24-Jährige aber nicht. Der Vorwurf der Vergewaltigung eines Kindes sei nicht haltbar gewesen, weil die Behauptung des Angeklagten, er habe das Mädchen älter als zwölf Jahre eingeschätzt, nicht widerlegt werden könne.

Tatsächlich bewegte sich die heute 14-Jährige in der Tatnacht ganz selbstverständlich in einer Gruppe von 16- bis 17-Jährigen, die zuerst vor dem Jugendhaus in Remshalden-Geradstetten, später am Bahnhof „chillten“. „Sie hörten Musik, redeten und tranken“, beschrieb die Richterin „diese bei Jugendlichen beliebte Freizeitbeschäftigung“. Die Zwölfjährige habe bis zum frühen Morgen eine halbe Flasche Wodka getrunken und sei dementsprechend derangiert gewesen. Als die Party gegen 4 Uhr zu Ende ging, sei sie sichtlich müde und fertig gewesen.

Der Angeklagte entschuldigt sich

Der Angeklagte habe sich schließlich angeboten, die Jugendliche nach Hause zu fahren – obwohl er noch nie einen Führerschein besessen hat. Nachdem er bereits zwei Mädchen vergebens zu einem sexuellen Abenteuer aufgefordert hatte, versuchte er es wenig später bei der Zwölfjährigen, als diese allein mit ihm im Auto saß. Auf einem Weg in einem Weinberg wurde er zudringlich, obwohl sich das Mädchen heftig wehrte und immer wieder ihre Hose hochzog, die er ihr auszuziehen versuchte. Dabei sei er mit dem Finger in sie eingedrungen. Dann habe er von ihr abgelassen und sie am Schorndorfer Ortsrand abgesetzt.

Bis zur Verhandlung hatte der Angeklagte sexuelle Handlungen abgestritten. Über seinen Anwalt gab er dann doch ein Geständnis ab. Bei dem Mädchen, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagte, entschuldigte er sich. „Sie hat die Entschuldigung angenommen“, sagte die Vorsitzende Richterin, die den 24-Jährigen abschließend eindrücklich ermahnte, die Bewährung als Chance zu nutzen.