Im Einkaufszentrum Sillenbucher Markt ist das Radeln eigentlich ausdrücklich erlaubt. Seit Kurzem jedoch verbietet ein Verkehrszeichen die Einfahrt – aber nur von einer Seite. Hat hier jemand eigenmächtig ein Schild entfernt?

Sillenbuch - Im Sillenbucher Markt ist immer etwas los. Supermärkte, Gastronomie, Drogerie, Friseur und etliche andere Geschäfte locken quasi rund um die Uhr Passanten an, viele kommen aus dem dortigen Seniorenheim, freitags ist zudem Wochenmarkt. Und noch eine Gruppe nutzt das Gelände rege: Radler. Der schnurgerade Weg durch die Passage ist vor allem für Schulkinder eine beliebte Fahrradroute. Logisch, dass es da mitunter zu Konflikten kommt. Unbefriedigend findet die Situation auch die CDU-Fraktion im Bezirksbeirat – auch, weil neuerdings ein Schilder-Wirrwarr die Sache zusätzlich verkompliziert.

 

Wirrwarr in der Ladenpassage

Bislang war es so, dass der Weg von der Kirchheimer Straße auf der einen Seite und von der Schemppstraße auf der gegenüberliegenden Seite jeweils mit dem „Gehweg“-Zeichen (Mutter und Kind auf blauem Grund) gekennzeichnet und mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ versehen war. Bei Google Maps etwa kann man sich von der ursprünglichen Version überzeugen. Vor Kurzem jedoch ist dieser Zusatz von der Kirchheimer Straße kommend gegen das „Einfahrt verboten“-Zeichen (roter Kreis mit weißem Querbalken) ausgetauscht worden. Autofahrern und Fahrradfahrern gleichermaßen droht bei Missachtung eines solchen Zeichens ein Bußgeld. Sprich: Aus Richtung Schulzentrum darf man reinradeln, wer allerdings aus Richtung Kirchheimer Straße kommt, müsste schieben. Faktisch macht das keiner. Es wird munter rein- und rausgefahren, und dies bei Weitem nicht in Schrittgeschwindigkeit, wie es das Schild „Radfahrer frei“ gebietet.

Die CDU fordert Aufklärung

Die CDU wünscht sich zur undurchsichtigen Regelung Aufklärung. Und auch im Rathaus ist man auf Anfrage dieser Zeitung zunächst ratlos. „Das Schild wurde nicht vom Amt für öffentliche Ordnung als zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet“, stellt Martin Thronberens, ein Sprecher der Stadtverwaltung, klar. Möglicherweise habe eine unbekannte Person das Schild eigenmächtig angebracht. „Wir haben die örtliche Polizei in den Fall eingeschaltet zwecks Ermittlungen“, sagt er. Denn Tatsache sei: Der Bebauungsplan sieht für die private Ladenpassage zwischen Kirchheimer und Schemppstraße ein Geh- sowie ein Fahrradrecht vor.

Der Urheber des Schildertauschs ist jedoch alsbald ausfindig gemacht. Gerd Foschiatti von der zuständigen GVV Hausverwaltung räumt ein: Der Hausmeister hat den neuen Verbotshinweis auf Anweisung der GVV angeschraubt, um „unbelehrbarer“ und „gehfauler“ Autofahrer Herr zu werden. „Das Radfahren ist weiter logischerweise frei“, betont er. Tags drauf schiebt Foschiatti nach, dass ein Lkw-Fahrer das Radler-Schild abgefahren habe, ein neues sei bestellt. So oder so: Die Frage nach dem neuen „Einfahrt verboten“-Schild ist damit nicht beantwortet. Aus dem Rathaus wird betont: „Die Straßenverkehrsbehörde hat die entsprechenden Schilder angeordnet. Die Hausverwaltung hat diese zu unterhalten und darf sie nicht eigenmächtig ändern.“ Die Stadtverwaltung will die Sache jedenfalls im Auge behalten, denn sollte es Anzeichen geben, dass der Radverkehr bei den engen Verhältnissen störe, müsste die Regelung überprüft werden, sagt Martin Thronberens. Gegebenenfalls kann also aus Sicherheitsgründen eine Sperrung für Radler infrage kommen – dann aber ganz offiziell.