Die Stadt Stuttgart will von der evangelischen Kirche mehr als 20 000 Euro fürs Kehren im Hospitalviertel. Die Kirchen hält das für überzogen und klagt gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht.

Stuttgart - Am Mittwoch kommt es vor dem Verwaltungsgericht (VG) zum Schwur: Die evangelische Kirchengemeinde klagt gegen die Stadt. Denn die Verwaltung will von der Kirche für das Jahr 2014 genau 20 419,77 Euro Gehwegreinigungsgebühren. Die Reinigung, auch im Hospital- und Leonhardsviertel, diene dem Allgemeininteresse und könne nicht den Anliegern auferlegt werden, wendet die Kirche ein.

 

Ein wahrer Proteststurm war losgebrochen, nachdem die Stadt die Satzung für die Gehwegreinigung Ende 2013 geändert hatte. Das Hospital-, Gerber- und Leonhardsviertel wurden neu der Reinigungszone I zugeschlagen. In dieser Zone sollte die Kehrgebühr jährlich 68,95 Euro je laufenden Meter Gehweglänge betragen. Die Stadt begründete die Neufassung unter anderem mit der „zunehmenden Verschmutzung im Innenstadtbereich“.

Kirche: „Partyvolk sorgt für Müll“

Das stößt Kirchenpfleger Hermann Beck sauer auf. Er sagt, die Auswirkungen der Partymeile auf der Theodor-Heuss-Straße seien verheerend für den Hospitalhof. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Kirche für die Beseitigung des Mülls der Nachtschwärmer bezahlen solle.

Die Stadt hatte in der Gebührenordnung fünf Prozent als öffentliches Interesse angesetzt, sprich fünf Prozent der Gebühr wollte die Stadt übernehmen. Auch daran stört sich die Kirche. Das sei viel zu wenig. „Wenn die Stadt die Innenstadt belebt haben will und es begrüßt, dass sich Clubs ansiedeln, muss sie sich auch um den entstehenden Müll kümmern“, sagt Beck. 50 Prozent an den Kehrgebühren im Sinne des öffentlichen Interesses seien richtig, nicht fünf. Es gibt weitere Kritikpunkte: Die Auswahl der Straßen, die neu in Reinigungszone I gepackt wurden, sei willkürlich, argumentiert die Kirche. So werde man gegenüber anderen Eigentümern im übrigen Stadtgebiet ohne Rechtfertigung ungleich behandelt.

Widerspruch auch gegen neue Rechnungen

Die Stadt sagt dagegen, die Neueinteilung der Reinigungszone sei sachgerecht erfolgt. Der Grund: Beim Ordnungsamt hätten sich die Beschwerden über den zunehmenden Dreck auch im Hospital- und Leonhardsviertel gehäuft. Die sauberen Gehwege kämen schließlich den Anliegern zugute. Immerhin werde in der Regel siebenmal pro Woche gereinigt. Auch hier kontert Kirchenpfleger Beck. Tatsächlich kehre die Stadt nur nach Bedarf und keinesfalls siebenmal in der Woche.

Nach den Protesten ließ die Stadt die Gebührenbescheide für 2015 in der Schublade. Ab 2016 erhöhte der Gemeinderat den städtischen Anteil an den Kehrgebühren auf 15 Prozent, was der Kirche immer noch zu wenig ist. Deshalb hat sie 2016 und auch 2017 erneut Widerspruch eingelegt. Diese Widersprüche ruhen allerdings, bis das Verwaltungsgericht über die Reinigungsrechnung für 2014 entschieden haben wird.