Drei Sympathisanten der inzwischen verbotenen Bande Red Legions sind vor dem Stuttgarter Landgericht wegen einer brutalen Prügel- und Messerattacke zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Der Grund des Überfalls war offenbar, dass sich das Opfer von der Gruppierung losgesagt hatte.

Winnenden/Stuttgart - Unter großem Polizeiaufgebot ist jetzt am Stuttgarter Landgericht das Urteil im Prozess um eine fast tödliche Bestrafungsaktion im Umfeld der inzwischen verbotenen Jugendbande Red Legion gefällt worden. Weil sie im Frühjahr einen 24-jährigen Winnender, der sich einige Zeit zuvor von der Bande losgesagt hatte, in einer nächtlichen Bestrafungsaktion lebensgefährlich verletzt haben, müssen drei 23 Jahre und 24 Jahre alte Anhänger der Bande für sieben, sechseinhalb und für vier Jahre ins Gefängnis. Hinzu kommt außerdem ein Fall von Drogenhandel in großem Stil. Die 9. Schwurgerichtskammer ist damit etwas unter den Forderungen des  Staatsanwalts geblieben, der für den Haupttäter neun Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger hatten für die anderen beiden Angeklagten Freisprüche zumindest in dieser Sache gefordert.

 

In einer geplanten Aktion, so erläuterte der Vorsitzende Richter bei seiner – gestützt auf Mobilfunkdaten – minutiös nachvollzogenen Darstellung des Ablauf in der Nacht vom 19. zum 20. Februar dieses Jahres, hätten die insgesamt wohl fünf Täter zunächst ihr Opfer unter einem Vorwand auf den Schulhof der Winnender Kastenschule gelockt. Dort seien sie mit Faustschlägen über den 24-Jährigen hergefallen. Wobei das Opfer zusammen mit einem der Angreifer, gegen den ein separates Verfahren läuft, zu Boden ging. Dort sei die Bestrafungsaktion für den abtrünnigen Legionisten mit Schlägen und Tritten gegen Kopf und Körper fortgesetzt worden. Dabei sei den Angreifern klar gewesen, dass diese lebensgefährlich seien. Eine direkte Tötungsabsicht könne aber hier noch nicht unterstellt werden, so der Richter.

Einer der Angeklagten zog dann aber ein Messer, von dem die anderen Beteiligten offenbar nichts gewusst hatten und fügte dem wehrlos am Boden Liegenden zehn Stiche in den Rücken und die linke Körperhälfte zu, die unter anderem schwere Verletzungen an Lunge und Milz verursachten. Der Initiator und Organisator der Aktion habe dann laut der Rekonstruktion anhand von Zeugenausssagen den Messerstecher vom Opfer weggezogen. Die Angreifer ließen den lebensgefährlich Verletzten anschließend auf dem Schulhof liegen und flüchteten, teils von weiteren Bekannten begleitet. Das Opfer schleppte sich nach Hause und konnte nur durch eine Notoperation im Katharinenhospital gerettet werden. Dort landete zwei Tage später auch der Mann, der für die Messerstiche verantwortlich ist. In einer weiteren internen Bestrafung, so der Richter, wurde ihm wegen dieser Aktion ein Teil des rechten Ohrs abgeschnitten und die Clubjacke abgenommen.

Hart ins Gericht ging der Vorsitzende Richter am Ende auch mit einigen Zeugen und den zahlreichen im Saal versammelten  Zuhörern aus dem Umfeld der Tatbeteiligten. „Es ist in erheblichem Maße versucht worden, die Verhandlung zu manipulieren“, stellte er fest. Es habe offenkundig Beeinflussungen, Drohungen und gezielte Absprachen mit Zeugen gegeben. „Jeder zweite Zeuge saß völlig verängstigt hier und wollte am liebsten gar nichts sagen.“ Sogar das Opfer, obwohl im Prozess als Nebenkläger beteiligt, „hat uns auch nicht alles gesagt“. Letztlich sei sowohl die Zugehörigkeit zur verbotenen Bande als auch die Tatbeteiligung bei allen erwiesen. Alle drei seien zudem einschlägig vorbestraft, teils hätten sie noch unter Bewährung gestanden.