Die Zahl der beim Stuttgarter Verwaltungsgericht eingegangenen Asylverfahren hat im vergangenen Jahr um 57 Prozent zugenommen. Die Anerkennungsquote ist von 14,9 auf 10,8 Prozent zurückgegangen.

Die Zahl der Asylverfahren, die im vergangenen Jahr vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht verhandelt wurde, ist im Vergleich zum Vorjahr um knapp 57 Prozent gestiegen. 2013 waren es 1751 Fälle, das Jahr darauf 2747. Der Zuwachs ist vor allem auf vermehrte Zugänge aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien zurückzuführen, also aus Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo mit insgesamt 1023 Verfahren. Gestiegen sind aber auch die verhandelten Asylanträge von Flüchtlingen aus Gambia (364), Pakistan (274), Syrien (171), Nigeria (153) und Kamerun (119).

 

Anerkennungsquote ist deutlich zurückgegangen

Noch deutlicher gestiegen ist die Zahl der erledigten Asylverfahren, die von 1547 auf 2589 zugenommen haben, das sind plus 67 Prozent. Merklich abgenommen hat dagegen die sogenannte Quote der „stattgebenden Hauptsachenentscheidungen“, also die Anerkennung eines Asylantrags, und zwar von 14,9 auf 10,8 Prozent im Vorjahr. Diese Entwicklung sei vor allem darauf zurückzuführen, dass es sich bei Menschen vom Balkan um „oft offensichtlich unbegründete Asylbegehren“ handle und diese „aus wirtschaftlichen Gründen“ um Schutz nachsuchten, sagte eine Gerichtssprecherin. Ein Großteil der Antragsteller etwa aus Gambia und Kamerun könnte nicht anerkannt werden, weil sie bei ihrer Flucht zuerst in einem anderen Land der EU angekommen und von dort nach Deutschland weitergereist seien.

Entsprechend ist auch die Dauer der Verfahren zurückgegangen, von durchschnittlich 7,6 auf noch 6,9 Monate pro Verfahren. Rechnet man zu den Asylverfahren noch weitere Verfahren aus dem Bereich des Ausländerrechts, so machen diese beiden Rechtsgebiete zusammen etwa 55 Prozent aller Verfahrenseingänge beim Stuttgarter Verwaltungsgericht aus.