Da verging wohl auch dem Verwaltungsgericht gehörig der Appetit: Die Richter bestätigten die behördliche Schließung eines Stuttgarter China-Restaurants. Der Betreiber zeigte offenbar „eine gewisse Uneinsichtigkeit“.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Der Norden Stuttgarts ist um ein China-Lokal ärmer. Geht es freilich nach dem Ordnungsamt und dem Verwaltungsgericht Stuttgart, dürften mögliche Gäste aber ohnehin nichts verpassen. Der Betreiber bekommt nicht nur wegen unappetitlichen Zuständen die Rote Karte, sondern auch als Wiederholungstäter wegen zurückliegender Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

 

Wie das Verwaltungsgericht mitteilt, hat die 4. Kammer einen Eilantrag des Betreibers des Asia-Restaurants abgelehnt, der sich gegen die Gaststättenbehörde des Ordnungsamts wehren wollte. Das Amt hatte die Gaststättenerlaubnis widerrufen und den Betrieb untersagt. Die Richter schlossen sich dem Vorgehen an: Der als GmbH firmierende Betreiber sei „gaststättenrechtlich unzuverlässig“ und könne keine Gewähr dafür bieten, dass die Gaststätte künftig ordnungsgemäß betrieben werde. „Die umfangreichen Mängelberichte erstreckten sich über mehrere Jahre“, so Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler. Zudem sei den Kontrolleuren aufgefallen, dass das Inventar und die Arbeitsgeräte „sogar altverschmutzt“ seien.

Das Urteil mancher Gäste ist eindeutig

Der Betrieb ist für die Justiz kein Unbekannter. Wegen illegaler Beschäftigung und Vergehen gegen das Lebensmittelgesetz wurde er in der Vergangenheit zu hohen Geldstrafen verurteilt – zu 60 beziehungsweise 180 Tagessätzen. Offenbar hatten dies nicht nur die Kontrolleure gemerkt, die das Restaurant regelmäßig unter die Lupe nahmen, sondern auch die Gäste. „Das Essen an sich ist sehr gut, nur sind sie mit der Hygiene nicht sehr gut“, urteilte einer vor Jahren. „Habe noch nie so ein dreckiges Restaurant gesehen, dreckiges Geschirr gleich im Empfangsbereich in Eimern“, hieß es dann kurz vor der angeordneten Schließung.

Die Verwaltungsrichter bescheinigten dem Geschäftsführer „eine gewisse Uneinsichtigkeit in die mangelnde Hygiene und Sauberkeit der Gaststätte“. Die Schließung sei nicht unverhältnismäßig – vor allem unter dem Aspekt der gesundheitlichen Belange der Gäste. Laut Gerichtssprecherin Zeitler ist der Beschluss inzwischen auch rechtskräftig.