Stuttgarter Grüne Kastration aller Kater gefordert
Katharina Sorg, vom 09.08.2010 11:19 Uhr
Stuttgart - Zweimal im Jahr kann eine Katze Nachwuchs bekommen. Meist bringt sie dann zwischen zwei und sechs Jungtiere zur Welt. Und die will nicht jeder Katzenbesitzer behalten. "Die Tierheime beklagen sich jedes Jahr über die vielen ausgesetzten und herrenlosen Tiere, die dann oft über Umwege bei ihnen landen", sagt Muhterem Aras, Stadträtin der Grünen. Deshalb hat sie einen Antrag ihrer Fraktion mitunterzeichnet, der die Kastration (Kater) und Sterilisation von freilaufenden Katzen zur Pflicht machen soll. Jeder, der eine Katze besitzt und diese auch ins Freie lässt, soll seine Mietze kastrieren lassen.
Schon längst fordert dies die Katzenhilfe Stuttgart, ein gemeinnütziger Verein, der sich um ausgesetzte oder abgegebene Katzen kümmert. "Wir sind einer der Antreiber dieses Gesetzentwurfes, irgendwie muss man die Katzenflut eindämmen", sagt Andreas Fechtner, der Vorsitzende der Katzenhilfe. "Wir können fast keine Tiere mehr aufnehmen, wir sind voll", sagt Fechtner.
Tierheime begrüßen den Gesetzentwurf
Auch im Stuttgarter Tierheim in Botnang würde man ein solches Gesetz begrüßen. "Bei uns werden viele kleine Katzen abgegeben, die man irgendwo gefunden hat, es wäre also wirklich sinnvoll eine solche Regelung einzuführen", sagt Antje Geiss vom Tierheim.
Etwa 50 Euro kostet der Eingriff bei einem Kater, mit 100 bis 130 Euro muss rechnen, wer seine Katze sterilisieren lässt. "Der Eingriff ist nicht ganz billig, aber man muss sich eben generell überlegen, ob man sich ein Tier leisten kann, bevor man es sich zulegt", sagt Fechtner. 453 Katzen hat sein Verein im vergangenen Jahr kastrieren oder sterilisieren lassen. Jede Katze, die sie einfangen und die nicht gekennzeichnet ist, lassen sie für den Eingriff zum Tierarzt bringen. Anschließend werden die Tiere zur Registrierung tätowiert. "So kann man sie dann problemlos identifizieren", sagt Fechtner. Mit einer entsprechenden Verordnung würden er und seine Helfer sich auch nicht mehr strafbar machen. Denn hat die eingefangene Katze trotz fehlender Kennzeichnung einen Besitzer, dann kann dieser wegen Sachbeschädigung klagen. "Da gibt es dann empfindliche Geldstrafen", sagt Fechtner.
Er rechnet bei Anwendung einer Vorschrift zur Kastration mit einem Rückgang der Katzengeburten um 30 bis 50 Prozent. Dies sei immerhin ein Anfang. Größeren Protest gegen den eingereichten Antrag erwartet Muhterem Aras nicht. "Es geht ja um besseren Tierschutz", sagt sie.