Mit einem Volksantrag könnten die Bürger den Parlamentariern wegen der Wiedereinführung der Staatspension die Leviten lesen - aber mehr nicht. Eine andere Regelung geht nur über ein Volksbegehren und einen Volksentscheid.

Stuttgart - Die Parteien in Baden-Württemberg geraten nach dem Pensionsbeschluss des Landtags zunehmend unter Druck. In den Landesverbänden von SPD und Grünen mehren sich E-Mails und Anrufe, in denen Mitglieder die Entscheidung der Landtagsfraktionen beider Parteien kritisieren. Manche davon denken auch laut über einen Parteiaustritt nach, wie ein SPD-Sprecher am Montag sagte.

 

Nach seinen Angaben bewegt sich die Zahl der kritischen Rückmeldungen im gesamten Land im dreistelligen Bereich. Auch beim CDU-Landesverband spielt das Thema eine „gewisse Rolle“. „Die Anzahl der Reaktionen bewegt sich im niederen zweistelligen Bereich und ist vergleichbar mit der zu anderen Themen, die in der Öffentlichkeit ähnlich emotional diskutiert werden“, sagte ein Parteisprecher.

Mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU hatte der Landtag am Freitag in Stuttgart die Neuregelung beschlossen, nach der die Abgeordneten künftig wieder die Möglichkeit haben, im Alter eine staatliche Pension zu bekommen - anstelle der vor fast zehn Jahren eingeführten privaten Altersvorsorge.

Nach SPD-Landeschefin Leni Breymaier kritisierte am Montag auch die ehemalige SPD-Fraktionschefin Ute Vogt den Beschluss. „Ich hätte das nicht gemacht“, sagte Vogt, die 2008 als SPD-Fraktionschefin den Einstieg in die private Altersvorsorge der Parlamentarier mit beschlossen hatte. „Seit damals hat sich ja nichts Grundlegendes geändert.“

Parlament mit Volksantrag kritisieren

Vogt, Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Stuttgart I, sagte: „Man hätte das System sich erst einmal bewähren lassen sollen.“ Die private Altersvorsorge sei damals Teil eines Gesamtpakets gewesen, für dessen Aufschnüren sie keinen Anlass sehe. Zum Paket habe etwa auch eine Erhöhung der Grunddiät für die Vollzeitparlamentarier gehört. Landeschefin Breymaier hatte die Neuregelung in der „Südwest Presse“ als überraschend bezeichnet.

Bei den Grünen teilten die Landesvorsitzenden Oliver Hildenbrand und Sandra Detzer mit: „Die Abgeordneten des Landtags tun gewiss gut daran, die vielen kritischen Rückmeldungen wahrzunehmen und sich zu überlegen, wie sie damit umgehen.“ Sie legten den Bürgern nahe, mit dem Mittel eines Volksantrags dem Parlament Kritik anzuzeigen.

Neuregelung über Volksbegehren oder Volksabstimmung?

Mit einem Volksantrag, für den mindestens 40.000 Stimmen nötig sind, kann erreicht werden, dass sich das Plenum erneut mit dem Thema befasst. Der Verein Mehr Demokratie äußerte sich jedoch zurückhaltend zu einem möglichen Volksantrag. Der Landesvorsitzende Edgar Wunder warnte vor übertriebenen Erwartungen. „Man muss sorgfältig abwägen, ob ein solches Instrument in diesem Fall erfolgversprechend ist.“ Ein reines Wiederholen der Debatte im Landtag sei nur ein „symbolischer Gewinn“. Es sei zu überlegen, ob man eine Neuregelung über ein Volksbegehren und eine Volksabstimmung erreichen könne. Für das weitere Vorgehen werde der Verein sich mit dem Bund der Steuerzahler abstimmen, der von einer „Luxus-Altersversorgung“ der Parlamentarier spricht.

Nach den Worten von Wunder sind die Menschen empört über „die skandalöse Beschleunigung“ des Verfahrens. Während andere Gesetzesentwürfe Monate und Jahre diskutiert würden, sei die Wiedereinführung der Staatspension innerhalb weniger Tage durchgeboxt worden. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass das hinter verschlossenen Türen gelaufen ist.“

Die AfD-Fraktion sprach von einer Überrumpelungstaktik, zumal ihr Antrag auf Redezeitverlängerung von 5 auf 10 Minuten im Landtag abgeschmettert worden sei. Die Fraktion unterstütze die Überlegungen des Steuerzahlerbundes für einen Volksantrag.