Die drei Paternoster im Stuttgarter Rathaus werden von Montag an stillgelegt. Weder Mitarbeiter noch Besucher dürfen vorerst damit fahren, teilt der zuständige Bürgermeister Werner Wölfle (Grüne) mit. Die Stadt will nach einer Lösung zum Weiterbetrieb suchen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Alle drei Paternoster im Stuttgarter Rathaus stehen von Montag an still. Weder Mitarbeiter noch Besucher dürfen vorerst damit fahren, teilt der zuständige Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) mit. Die Stadt setzt damit eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums um, die besagt, dass vom 1. Juni an nur noch Mitarbeiter nach einer Einweisung die Umlaufaufzüge benutzen dürfen.

 

Wölfle hatte in den vergangenen Wochen mehrfach angekündigt, er werde nach einer Lösung suchen, wie die Paternoster weiterhin in Betrieb bleiben könnten – und zwar für Mitarbeiter wie Besucher. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung soll er sich dafür in der Verwaltung auch vehement stark gemacht haben. Er scheiterte aber letztlich an rechtlichen Hürden.

Die Möglichkeit, nur geschulte Mitarbeiter weiterhin fahren zu lassen, könne man im Rathaus auch nicht umsetzten, so die Einschätzung des Bürgermeisters. „Unsere Beschäftigten, die seit Jahrzehnten unfallfrei im Stuttgarter Rathaus die Aufzüge benutzt haben, sind bislang weder eingewiesen worden, wie man ,richtig Paternoster fährt’, noch kann überwacht werden, wer die Kabine betritt und ob diese Personen die Erlaubnis zum Fahren als eingewiesene Beschäftigte haben“, teilte Wölfle mit. Daher habe man sich im Rathaus für die komplette Stilllegung entschieden. Zudem sei das Stuttgarter Rathaus ein offenes Haus, in das bisher auch viele Touristen und Einheimische gekommen seien, um „mit großem Vergnügen Paternoster zu fahren“, wie Wölfle beobachten konnte. Würde die Stadt sich über die Verordnung hinwegsetzen, würde sie sich strafbar machen. Wölfle gibt noch nicht auf: Er würde sich freuen, wenn Bürger und Besucher an entsprechender Stelle – gemeint ist das Bundesarbeitsministerium – die Wiederinbetriebnahme der Aufzüge fordern würden. Zusammen mit München und Hamburg und weiteren betroffenen Stellen werde die Stadt auf eine Lösung drängen.

In München haben die Besucher und Mitarbeiter schon Unterschriftenlisten an einem beliebten Paternoster im Gebäude des Stadtplanungsamts ausgehängt. Auch München ist laut einem Sprecher bei der Suche nach juristischen Lücken gescheitert und schaltet seine Aufzüge ab. Man habe überlegt, ob man argumentieren könne, die Regelung zum Mitarbeiterschutz sei nicht auf Besucher des Hauses anwendbar.

München, Hamburg und alle übrigen Städte, in denen Bürger wie Mitarbeiter die Umlaufaufzüge lieb gewonnen haben, erhalten nun übrigens Hilfe von ungeahnter Stelle: Das Bundesarbeitsministerium, von dem die Vorschrift stammt, kündigte am Freitag an, dass es die umstrittene Verordnung wieder ändern wolle: „Wir beabsichtigen eine Öffnung“, sagte ein Sprecherin. Wenn dem Vorschlag des Ministeriums Kabinett und Bundesrat zustimmten, wäre es etwa Ende des Jahres Sache der Länder zu entscheiden, ob sie die öffentliche Nutzung zulassen oder nicht, so die Sprecherin. Sie weist auch daraufhin, dass das Bundesministerium die Schutzverordnung auf Forderung der Arbeitsschutzbehörden in den Ländern eingeführt habe. Die Länder hätten dies mit den Unfallzahlen begründet.

In der Behörde der Ministerin Andrea Nahles (SPD) legt man Wert darauf zu betonen, dass es kein Betriebsverbot für die Paternoster in Deutschland gebe, sondern lediglich eine Verordnung zum Schutz der Mitarbeiter in Betrieben und Verwaltungen, wo Paternoster vorhanden sind. Begründet wird die Schutzverordnung mit zahlreichen schweren und gar tödlichen Unfällen in der Vergangenheit. Wie die Mitarbeiter eingewiesen werden, sei den Betrieben überlassen. Eigentlich gelte die Verordnung bereits seit Februar, als sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde – und seither schwelt auch schon der Streit um die Arbeitssicherheitsverordnung.

Ein Blick in das Zeitungsarchiv zeigt, dass sich im vorliegenden Fall die Geschichte wiederholt. Schon einmal hatte der Bund vorgehabt, die umlaufenden Aufzüge stillzulegen. Schon einmal scheiterte er 1994 im Bundesrat, der der Vorschrift nicht zustimmte. Auch die wütenden Stimmen aus dem Rathaus klingen ähnlich. Damals polterte der Oberbürgermeister Manfred Rommel (CDU): „Wenn man Paternoster verbietet, muss man vieles verbieten, was noch erlaubt ist – zum Beispiel den Betrieb von Skiliften, das Bohnern oder das Autofahren.“ Ähnlich ungehalten klingt Wölfle gut 20 Jahre später: „Das nimmt absurde Züge an, ich habe null Verständnis für diese neue Vorschrift.“ Wölfle hat sogar noch einen Trumpf im Ärmel, den es zu Rommels Zeiten nicht gab: Die Aufzüge sind nun mit Sicherheitsklappen und einer automatischen Abschaltung ausgestattet.

In einem anderen Haus in Stuttgart dürfen die Mitarbeiter übrigens von kommender Woche an weiterhin den Paternoster benutzen, obwohl dieser wie im Rathaus auch für die Besucher erreichbar ist: im Literaturhaus. Die Beschäftigten der Mieter in dem Gebäude am Berliner Platz erhalten am Dienstag eine Einweisung. Sie dürfen später dann auch Besucher mitnehmen, wenn sie diese bei der Fahrt begleiten. Im Kaufhof am Bahnhof ist es schon immer so, dass nur Mitarbeiter fahren dürfen – dort ist der Aufzug nicht öffentlich zugänglich.