Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung hat das Amtsgericht Bad Cannstatt Strafbefehl gegen den früheren Chef der Stuttgarter FDP-Fraktion und heutigen AfD-Sprecher Bernd Klingler erlassen.

Stuttgart -

 

Das Amtsgericht Bad Cannstatt hat nach Informationen der Stuttgarter Zeitung einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro gegen den früheren FDP-Fraktionschef und heutigen AfD-Sprecher Bernd Klingler erlassen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft dem Werbefachmann vor, sich in zwei Fällen der Untreue schuldig gemacht zu haben. Unter anderem soll er Ende 2013 Geld für die angebliche Herstellung von FDP-Flyern für eigene Zwecke verwendet haben. Klingler äußerte sich entsetzt über die Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses und den Strafbefehl an sich. Wenn er am Montag vor dem Amtsgericht Einspruch einlegen werde, sei dies das erste Mal, dass er seine Sicht der Dinge schildern könne. Weder er noch ehemalige FDP-Stadträte, die zur Klärung der Vorwürfe beitragen könnten, seien verhört worden. Er habe die Liberalen nicht geschädigt, beteuert Klingler, der seit neun Monaten auf eine Entscheidung warten musste. „Es gab keine Tricksereien“, so der Werbefachmann, nur Vorgänge, die im Wirtschaftsleben üblich seien. Er werde um seine Ehre kämpfen und dafür durch alle Instanzen gehen.