StZ-Exklusivmeldung Würth darf Verdienstkreuz behalten

Andreas Müller, 03.05.2010 19:02 Uhr
Stuttgart - Der Hohenloher Unternehmer Reinhold Würth (75) darf sein Großes Verdienstkreuz trotz der Bestrafung wegen Steuerhinterziehung behalten. Dies hat Bundespräsident Horst Köhler nach einer fast zwei Jahre dauernden Prüfung entschieden. Das Staatsoberhaupt werde "nicht auf die Entziehung des Verdienstordens hinwirken", sagte ein Sprecher des Bundespräsidialamtes auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung. Zu diesem Ergebnis sei Köhler zum einen "in Abwägung aller Umstände der Tat" gekommen. Zum anderen habe er die Lebensleistung des "Schraubenkönigs", der viele Tausend Arbeitsplätze geschaffen habe, sowie die "außerordentlich großzügige und hochherzige Förderung von Kunst und Kultur" durch Würth berücksichtigt.

Würth hat Strafbefehl akzeptiert - kein Schuldeingeständnis


Grundlage der Entscheidung waren dem Sprecher zufolge "schriftliche und mündliche Mitteilungen" der Landesregierung von Baden-Württemberg. Ob das Stuttgarter Staatsministerium doch noch den Strafbefehl gegen Würth zur Verfügung gestellt hat, ließ er offen. Das Land hatte die Übersendung wegen datenschutzrechtlicher Bedenken verweigert. Dabei stützte es sich auf eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Würth hatte vor zwei Jahren einen Strafbefehl über 700 Tagessätze wegen Steuerhinterziehung akzeptiert; dies entspricht einer Strafe von bis zu 3,5 Millionen Euro. Die Annahme wollte er jedoch nicht als Schuldeingeständnis gewertet wissen. Er habe sich und dem Unternehmen jahrelange Prozesse ersparen wollen.

Über die Frage, ob Würth seinen Orden behalten darf, hatte es zuletzt lebhafte Diskussionen gegeben. Die Landtags-SPD hatte den Unternehmer aufgefordert, das Verdienstkreuz von sich aus zurückzugeben. Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte ihn in Schutz genommen.
 
 
Kommentare (14)
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MAI
04
Stuttgarter Bürger, 18:29 Uhr

Sollte Würth das BVK behalten?

Hallo StZ - wie wär`s mal mit einer Forumsumfrage, was Ihre Leser so zu Würths Orden meinen? Wäre doch interessant, dies zu erfahren...

MAI
04
Loriss, 18:11 Uhr

Würth darf GVK behalten??

Ich kann es bei leibe nicht nachvollziehen wie Ihm dieser Orden nicht abgenommen werden kann. Es ist eine Unverschämtheit das Menschen in diesem Staat nicht gleich Menschen sind. Jeder Otto Normalverbraucher hätte bei einem noch so kleinen Steuervergehen nicht mit milde oder Beistand durch irgendwelche Politiker rechnen können. Die Strafen wären wesentlich höher gewesen, gemessen am Einkommen und Vermögen eines 'Normalos'. Das Leben lehrt uns mal wieder das Herr Würth machen kann was er will und dann trotzdem von all den 'guten' Taten gesprochen wird während SIE und ich keine Chancen mehr gehabt hätten. Keine Job und keine Ansehen, dass wäre das Resultat für UNS gewesen, egal wieviel 'Gutes' wir getan haben/hätten.

MAI
04
teleman, 13:04 Uhr

Würth/Bundesverdienstkreuz

Die Entscheidung Würth seinen Orden zu belassen, passt nahtlos ins Bild des steuerhinterzieherfreundlichen Musterländles BaWü (s. das Rumgeeiere beim Ankauf der Steuerdaten-CD´s). Bestimmte Kreise haben einfach ein Interesse daran, unbehelligt von steuerrechtlichen Auflagen ihre wirtschaftlichen Kreise zu ziehen und über das vermeintlich so undurchschaubare + schwierige dt. Steuerrecht zu lamentieren. Nicht selten gerade die, die sich unter Zuhilfenahme teuerster Kanzleien sämtliche Vermeidungs- und Ausweichstrategien eröffnen lassen. Man stelle sich nur das Szenario vor, jeder 'normale' Arbeitnehmer würde sich das Recht vorbehalten, seine monatliche Steuerzahlung einzubehalten; nach persönlichem Gutdünken die eine oder andere Überweisung an das Finanzamt tätigen, hier und dort sich als Kultur-, Sozial- und Sportmäzen betätigen und sich dafür öffentlich abfeiern lassen und ansonsten mal abwarten, was die im 5-10 jährigen Abstand stattfindende häusliche Steuerprüfung findet oder auch nicht ....... Absurd ???

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